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Digitaler Nachlass  -Häufig stehen Angehörige hier vor Problemen

(aeternitas). Zum sogenannten digitalen Nachlass zählt die Gesamtheit der Daten, die eine Person mit Hilfe elektronischer Medien („IT“) generiert bzw. gespeichert hat und die nach seinem Tod weiter vorhanden sind. Dies betrifft zum einen das Internet, also vor allem E-Mail-Accounts, soziale Netzwerke, Homepages, Kauf- und Verkaufsportale, Streamingangebote, Cloud-Dienste und Banken. Zum anderen fallen darunter auch Daten, die auf heimischen/mobilen Rechnern, Smartphones und sonstigen Datenträgern („lokal“ gespeichert) vorhanden sind.

Bild: NATHAPHAT

Da ein großer Teil dieser Daten durch Passwörter geschützt ist, sollte man rechtzeitig darüber nachdenken, zu welchen Daten die Angehörigen bzw. Erben nach dem eigenen Tod Zugang benötigen. An erster Stelle ist hier an E-Mail-Konten sowie Zugangspasswörter für Computer und Smartphone zu denken. Wer Zugang zu den E-Mail-Konten hat, erhält dort meist auch Informationen zu anderen mit Passwörtern geschützten Portalen/Diensten und geschäftlichen Aktivitäten. Außerdem lässt sich sehr häufig mit Hilfe des E-Mail-Zugangs für andere Portale ein neues Passwort generieren.

Im Idealfall bekommt der Erbe darüber hinaus eine Liste mit allen übrigen wichtigen Benutzernamen und Passwörtern ausgehändigt. Hilfreich für die Erben kann es darüber hinaus sein, wenn nicht nur eine Auflistung der Accounts mit Kennwörtern und Benutzernamen hinterlegt ist, sondern auch detaillierter beschrieben wird, was mit welchem Account geschehen soll bzw. wo besonders wichtige Daten vorhanden sind. In der Realität ist dies jedoch selten der Fall.

 

Professionelle Hilfe

Falls Zugangsdaten allerdings nicht auffindbar sind, gibt es verschiedene, nicht immer Erfolg versprechende Wege, um den digitalen Nachlass zu sichten.

Eventuell kann ohne ein Passwort auf Computer bzw. Smartphone, Tablet o.ä. zugegriffen werden. Möglicherweise ist dort ein E-Mail-Programm installiert, welches sich ebenso ohne Passwort öffnen lässt. Sollten die entsprechenden Geräte passwortgeschützt sein, kann das Passwort mitunter herausgefunden werden, im Zweifelsfall benötigt man dazu professionelle Hilfe.

Hat man zumindest Zugang zu gespeicherten E-Mails, können diese nach Nachrichten durchsucht werden, die auf möglicherweise wichtige Accounts, Verträge etc. hinweisen. Dazu reichen üblicherweise die E-Mails des letzten Jahres aus. Mögliche Online-Vertragspartner können zum Teil auch mithilfe der Kontoauszüge ermittelt werden, die ohnehin nach einem Todesfall durchgesehen werden sollten.

Gelangt man selbst nicht an die E-Mails bzw. weitere Nutzerdaten des Verstorbenen, kann mit Hilfe eines Erbscheins der Zugang beantragt werden. Leider wird jedoch auch den nachweislichen Erben oft nicht ohne Weiteres der Zugang zum Beispiel zu sozialen Netzwerken oder anderen Accounts gewährt, da aus Betreibersicht Persönlichkeitsrechte betroffen werden könnten. Es bleiben dann manchmal nur Möglichkeiten wie zum Beispiel das Versetzen einer Seite in einen Gedenkzustand (zum Beispiel bei Facebook möglich), die komplette Löschung oder der Rechtsweg.

 

Zugang oft schwierig

Hier kann jedoch nach aktueller Rechtslage für den jeweiligen Einzelfall nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden, ob den Erben der Zugang gewährt werden muss. Jedenfalls soweit finanzielle Interessen betroffen sind, sollte der Anspruch aber bestehen. Lediglich die praktische Umsetzung kann kompliziert sein, da eventuell ein Erbschein und eine Sterbeurkunde (mitunter sogar in fremder Sprache) und möglicherweise noch weitere Unterlagen benötigt werden.

 

Bestatter um Rat fragen

Seit einigen Jahren bieten auch verschiedene Unternehmen Hilfe bei der Sichtung des digitalen Nachlasses an. Hinterbliebene können diese Firmen mit der entsprechenden Recherche beauftragen. Zum Beispiel werden dann die jeweiligen Geräte des Verstorbenen nach digitalen Spuren durchsucht oder es wird eine umfassende Liste an Online-Portalen nach möglichen Nutzerkonten und Profilen der betreffenden Person abgefragt. Informationen dazu - auch zu den Kosten - halten häufig die Bestatter bereit.


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