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Steuererklärung 2020 Pflichten, Fristen und Klassen

Osterholz-Scharmbeck (pvio). Für die meisten Arbeitnehmer*innen ist die Steuerklärung eine herausfordernde Formular- und Papierschlacht. Eine Übersicht über die grundlegenden Pflichten, aber auch die Steuerberater*innen vor Ort können nicht nur dabei helfen, die Steuererklärung rechtzeitig und vollständig einzureichen. Sie verhelfen auch dazu, Geld zurück zubekommen.
Eine Steuererklärung macht sich nicht einfach nebenbei. Vor allem für Neulinge auf dem Arbeitsmarkt ist sie eine Herausforderung.  Helfen können Steuerberater*innen vor Ort.  Foto: adobestock/ Zerbor

Eine Steuererklärung macht sich nicht einfach nebenbei. Vor allem für Neulinge auf dem Arbeitsmarkt ist sie eine Herausforderung. Helfen können Steuerberater*innen vor Ort. Foto: adobestock/ Zerbor

Steuererklärungspflicht
Ihre Einkommen müssen grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen versteuern. Vorausgesetzt, die Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag. Dieser lag 2019 bei 9.168 Euro für Alleinstehende und bei 18.336 Euro für Ehepaare. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Einnahmen aus selbstständiger, nicht selbstständiger oder aus einem Gewerbe stammen. Zudem sind auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Renten und Vermietungen relevant.
Einer Steuererklärungspflicht unterliegen jene, die ihre Einkünfte durch mindestens zwei verschiedene Tätigkeiten erwirtschaften. Ebenso:

  • Ehepaare mit den Steuerklassen III und V;
  • wer mehr als 410 Euro zusätzlich zu seinem Haupteinkommen erhält;
  • wer 2018 Kurzarbeitender war, zeitweise Arbeitslosengeld oder Lohnersatzleistungen bezogen hat und
  • Renter*innen, deren Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.

Sie alle müssen eine Steuerklärung abgeben. Wichtig dabei ist, die Frist einzuhalten. Stichtag ist der 31. Juli 2020. In gewissen Fällen kann eine Verlängerung bewilligt werden.
Bei jenen, die ein/e Steuerberater*in oder einen Lohnsteuerhilfeverein zur Hilfe nehmen, verschiebt sich die Abgabefrist der Steuererklärung auf den 31. Dezember.
Steuerklassen
Insgesamt werden in Deutschland Arbeitnehmer*innen in sechs Steuerklassen eingeteilt. Auswählen, in welche Steuerklasse sie möchten, können besonders Verheiratete.

  • Steuerklasse I

Zur Steuerklasse I zählen Singles, aber auch geschiedene Personen müssen sich hier einsortieren.

  • Steuerklasse II

Wer mit einem oder mehreren Kindern alleinerziehend ist, wird zur zweiten Steuerklasse zugeordnet.

  • Steuerklasse III

Die dritte hängt mit der Steuerklasse V zusammen. Verlangt eine Person des Ehepaars die Steuerklasse V, bleibt für die andere nur die Dritte übrig.

  • Steuerklasse IV

Diese Klasse stellt den Normalfall für Ehepartner*innen dar.

  • Steuerklasse V

In die fünfte Berechnungsklasse kann nur eingeredet werden, dessen Partner*in der Dritten zugeordnet ist.

  • Steuerklasse VI

Die sechste gilt für jede Nebentätigkeit neben dem Hauptberuf.


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