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IHK Stade begrüßt erweiterte Unterstützung für Azubis

Stade (IHK). Bereits im März 2021 wurde das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und nimmt nun auch das Ausbildungsjahr 2021/2022 in den Blick. Am 30. April 2021 wurde die Zweite Förderrichtlinie des Bundesbildungsministeriums weiter angepasst und verbessert.

In der Förderrichtlinie enthalten sind unter anderem Zuschüsse für Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau halten oder sogar steigern. Auch die Vermeidung von Kurzarbeit von Auszubildenden und Ausbildern wird unterstützt sowie die so genannte Auftrags- und Verbundausbildung. Kann ein Ausbildungsbetrieb pandemiebedingt in den Ausbildungsjahren 2020/2021 oder 2021/2022 temporär nicht im eigenen Betrieb ausbilden, können Ausbildungsinhalte von anderen Bildungspartnern übernommen werden. Die Fördervoraussetzungen für die Auftrags- und Verbundausbildung wurden flexibilisiert und die Förderbeträge erhöht.
„Die Ausbildung ist eine bedeutende Grundlage für unsere Wirtschaft. Daher freuen wir uns über die von der Bundesregierung zugesicherte Unterstützung für junge Menschen und Unternehmen, die an der Ausbildung festhalten und somit Auswirkungen der Corona-Krise auf dem Ausbildungsmarkt verringern“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Holger Bartsch.
Neu in der Förderrichtlinie aufgenommen wurden Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungslehrgängen. Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, können für Auszubildende die im Laufe des Jahres 2021 voraussichtlich ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen, einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge erhalten.
Nähere Informationen und Links zu den Antragsformularen finden Sie auf der Homepage der IHK Stade unter www.stade.ihk24.de/ausbildung-corona
Weitere Informationen/Links zu den Antragsformularen: IHK-ServiceCenter, Telefon 04141/524-0, E-Mail: bildung@stade.ihk.de, www.stade.ihk24.de/ausbildung-corona


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