

Landkreis. Wenn im Frühjahr die erste Mahd auf Grünland beginnt, suchen Rehkitze und andere Jungtiere oft Schutz im hohen Gras. Was sie vor Fressfeinden schützt, wird jedoch für viele Tiere zur tödlichen Falle. Landwirte können die reglos am Boden liegenden Tiere aus der Traktorkabine meist nicht erkennen. Immer wieder werden sie von Mähwerken verletzt oder getötet.
Um das zu verhindern, fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auch in diesem Jahr die Anschaffung von Drohnen zur Wildtierrettung. Insgesamt stehen dafür 2,1 Millionen Euro bereit. Ausgestattet mit Wärmebildkameras können Drohnen vor der Mahd über Wiesen fliegen und versteckte Tiere aufspüren. Die Technik gilt derzeit als besonders effektive und zeitsparende Methode, um Rehkitze zu finden und in Sicherheit zu bringen.
Gefährliches Versteck
Vor allem Rehkitze sind betroffen, weil ihre ersten Lebenswochen mit der ersten Mähperiode des Grünlands zusammenfallen. Bei Gefahr fliehen sie nicht, sondern drücken sich reglos ins Gras. Dieses natürliche Verhalten schützt sie vor Raubtieren – gegenüber landwirtschaftlichen Maschinen macht es sie jedoch nahezu unsichtbar.
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, betonte die Bedeutung der Förderung: „Aus der Fahrerkabine der großen Traktoren sind die Wildtiere häufig nicht zu sehen. Das wird vor allem vielen Rehkitzen zum Verhängnis. Mit unserer Millionenförderung helfen wir effektiv und fördern damit auch den Tierschutz. Ich habe mich dafür stark gemacht, dass wir die Förderung trotz der angespannten Haushaltslage auch dieses Jahr fortsetzen.“
Neuheiten der Förderung
Neu ist in diesem Jahr eine vereinfachte Förderung. Das Ministerium setzt auf eine Festbetragsfinanzierung von 3000 Euro pro Drohne. Dadurch sollen Anträge schneller bearbeitet werden, damit die Geräte rechtzeitig zur Mähsaison eingesetzt werden können.
Eine weitere Neuerung: Die geförderten Drohnen dürfen künftig auch zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzt werden – allerdings nur auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden.
Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anträge können bis zum 30. Juni gestellt werden. Förderberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene sowie andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, deren Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren – insbesondere von Rehkitzen bei der Wiesenmahd – als zentrale Aufgabe vorsieht.




