

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD) warnt vor erheblichen Auswirkungen der geplanten Wohngeldreform auf Haushalte mit drei und mehr Kindern. Nach Einschätzung des Verbandes könnten betroffene Familien nicht nur Wohngeld verlieren, sondern in der Folge auch den Zugang zu weiteren Unterstützungsleistungen.
Die Bundesregierung plant, das Wohngeld zum 1. Januar 2027 neu zu ordnen. Vorgesehen sind unter anderem eine veränderte Berechnungsformel, die Halbierung der Heizkostenkomponente und das Aussetzen der vorgesehenen Fortschreibung. Nach Ansicht des KRFD könnten insbesondere kinderreiche Familien betroffen sein, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsschwelle liegt. Der Verband befürchtet, dass einige dieser Haushalte künftig aus dem Wohngeldbezug herausfallen.
Verband befürchtet Kettenreaktion
„Der Wohngeldbescheid ist für viele Familien der Schlüssel zu weiteren Leistungen“, sagt die KRFD-Vorsitzende Elisabeth Müller. Nach Darstellung des Verbandes kann mit dem Wohngeldanspruch auch der Zugang zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verbunden sein. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse für Klassenfahrten, gemeinschaftliches Mittagessen, Schülerbeförderung, Lernförderung und Schulbedarf.
Hinzu könnten nach Angaben des Verbandes weitere Vergünstigungen kommen, die Kommunen oder andere Stellen an den Nachweis eines geringen Einkommens knüpfen. Genannt werden etwa Ermäßigungen für Musikschulen, Ferienangebote, Bibliotheken oder Freizeiteinrichtungen.
Der KRFD führt als Beispiel eine neunköpfige Familie aus seinem Mitgliederkreis an. Bei ihr könnten nach Berechnung des Verbandes Leistungen und Vergünstigungen von durchschnittlich rund 1.800 Euro monatlich entfallen. Darunter seien 600 Euro Wohngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie eine Musikschulermäßigung. Die Angaben beziehen sich auf diesen konkreten Einzelfall und lassen sich nicht ohne Weiteres auf andere Familien übertragen.
Forderung nach Änderungen
Der Verband kritisiert insbesondere, dass die Heizkostenkomponente nach der Zahl der Haushaltsmitglieder gestaffelt ist. Eine Halbierung treffe größere Haushalte deshalb in absoluten Beträgen stärker als kleinere.
Der KRFD fordert, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen. Sollte dies aus Haushaltsgründen nicht erfolgen, schlägt der Verband vor, Leistungen für Bildung und Teilhabe ab dem dritten Kind unabhängig vom Einkommen zu gewähren.
Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Der Verband appelliert deshalb an Bundestag und Bundesrat, die Auswirkungen auf kinderreiche Familien bei den weiteren Beratungen zu berücksichtigen.
