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Zweite Einbürgerungsfeier 20 Bewerber:innen erhalten deutsche Staatsbürgerschaft

Landkreis Osterholz (eb). Zur zweiten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr begrüßte Landrat Bernd Lütjen heute Nachmittag im Kreishaus insgesamt 20 Bewerber:innen und Bewerber aus 15 unterschiedlichen Staaten.
Zur zweiten Einbürgerungsfeier des Jahres begrüßte Landrat Bernd Lütjen 20 Bewerber:innen aus 15 Staaten im Kreishaus. Foto: eb

Zur zweiten Einbürgerungsfeier des Jahres begrüßte Landrat Bernd Lütjen 20 Bewerber:innen aus 15 Staaten im Kreishaus. Foto: eb

Im Rahmen der Feierstunde überreichte der Landrat die Einbürgerungsurkunde und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor gaben jede Bewerberin und jeder Bewerber eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten.
Mit Bulgarien, der Türkei, Kolumbien, Palästina, Rumänien, Ungarn, Syrien, Irak, Iran, Italien und den Niederlanden stellen sowohl die Herkunftsländer als auch die Berufe der neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen bunten Mix dar: Von der Auszubildenden zur pharmazeutischkaufmännischen Angestellten, Imbissverkäufer, IT-Systemelektroniker, Subsystemingenieurin, Ärztin, Sozialassistentin und Rentner sind viele Berufe und Beschäftigungen vertreten.
 
„Bekenntnis zur bundesdeutschen Gesellschaft“
 
Landrat Bernd Lütjen betonte in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung ein für beide Seiten bedeutendes Ereignis sei. Sich einbürgern zu lassen bedeute für die Bewerberinnen und Bewerber, mit allen Rechten und Pflichten eine Staatsbürgerin und ein Staatsbürger dieses Landes werden zu wollen. „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Ich freue mich daher, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die sich integrieren und ein Teil Deutschlands werden wollen. Dies ist auch eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis und unsere Gemeinschaft.“ Der Landkreis Osterholz freue sich immer über den Schritt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, denn „jeder einzelne Einbürgerungsantrag ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat, zur bundesdeutschen Gesellschaft, zu unserer Verfassung und ihrer Werteordnung und ein gutes Beispiel gelungener Integration“, so Lütjen.
 
Viele Voraussetzungen
 
Vor einer Einbürgerung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis. Weiterhin muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden können und ein Sprachtest bestanden sein. Eingebürgert wird zudem nur, wer keine erheblichen Straftaten begangen hat und bei dem auch seitens des Verfassungsschutzes keine Bedenken bestehen. Eine Vereinfachung gibt es zum Beispiel für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ehegatten von deutschen Staatsbürgern: In diesen Fällen kann die notwendige Aufenthaltszeit verkürzt werden. Zusätzlich muss der Einbürgerungstest erfolgreich absolviert werden.


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