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Winterruhe verlängert: Niedersachsen hält an Maßnahmen fest

Niedersachsen (eb). Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung angepasst. Die über die Weihnachts- und Neujahrsruhe verhängte Warnstufe 3 wird für das gesamte Bundesland bis zum 2. Februar 2022 verlängert.

Das bedeutet, dass sich weiterhin vollständig Geimpfte und Genesene Personen drinnen wie draußen mit maximal 10 Personen treffen dürfen. Für Ungeimpfte bleibt es bei der Regelung: Personen des eigenen Hausstandes und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht einberechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Die aktuelle Corona-Verordnung gilt bis zum 5. Februar 2022.
 
2G-Plus bleibt in vielen Bereichen
 
Neben der Verlängerung der Beschränkungen für private Kontakte wurde auch das Tanzverbot (Schließung von Discotheken und Clubs) verlängert. Größere Veranstaltungen über 500 Personen sind zudem weiterhin vollständig untersagt. Die Regelungen für die Gastronomie werden in Niedersachsen ebenfalls beibehalten. Grundsätzlich gilt 2G-Plus. Werden die Kapazitäten auf maximal 70 Prozent reduziert, kann der Betrieb unter den 2G-Regelungen stattfinden. Kontaktdaten sind zu erheben. Außerhalb des Sitzplatzes muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die Möglichkeit der Kapazitätsverringerung besteht ebenfalls auch im Beherbergungssektor und bei Freizeitangeboten weiter (im Sportbereich 10qm pro Person). Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen bleibt es bei 3G. Im Einzelhandel gibt es weiterhin keine Beschränkung in Niedersachsen. Allerdings ist hier das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
 
Ungeimpfte Schüler:innen müssen sich täglich testen
 
Für Schulen in Niedersachsen ist eine tägliche Testpflicht im Rahmen von Selbsttests für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler bis mindestens Ende Januar festgelegt worden. Geimpfte und Genesene können sich freiwillig testen. Die Tests werden von der Schule gestellt. Erziehungsberechtigte müssen per Unterschrift für jeden Test bestätigen, dass dieser durchgeführt wurde und ein negatives Ergebnis zeigte. Fällt ein Test positiv aus, muss die Schule in Kenntnis gesetzt werden, die wiederum das Gesundheitsamt informiert. Das betreffende Kind muss einen PCR-Test machen. Die gesamte Lerngruppe, aus der das positive Kind stammt, muss sich an den folgenden fünf Schultagen testen - das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Zudem besteht in Schulen unabhängig vom Schuljahrgang eine durchgängige Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Maskenfreie Zeiten, zum Beispiel auf dem Schulhof, sind von den Schulen zu planen.


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