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Windenergie-Pläne liegen öffentlich aus

Das Beteiligungsverfahren zu den Windenergie-Plänen geht weiter: Ab Mitte Dezember liegen die neuesten Entwürfe öffentlich aus, Stellungnahmen sind bis Februar möglich.

Landkreis. Ab Donnerstag, 18. Dezember, legt der Landkreis Osterholz den zweiten Entwurf für das sachliche Teilprogramm Windenergie sowie die dafür nötige 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Behörden können den Planentwurf bis Montag, 2. Februar, einsehen und Stellungnahmen abgeben.

Der Landkreis verfolgt das Ziel, den Ausbau der Windenergie planerisch zu steuern. Windenergieanlagen sollen weiterhin nur in den Flächen zulässig sein, die der Landkreis dafür ausweist. Grundlage dafür ist das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP).

Nach Angaben der Kreisverwaltung sind die Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zum sachlichen Teilprogramm Windenergie bei der Bearbeitung des aktuellen Entwurfs berücksichtigt worden. Es sei nicht erforderlich, diese erneut einzureichen. Nun erhalten Gemeinden, andere Behörden und die Öffentlichkeit die Gelegenheit, zur zweiten Änderung des RROP Stellungnahmen abzugeben.

Der Landkreis setzt mit dem Entwurf nach eigenen Angaben die Flächenvorgaben des Landes um und knüpft zugleich an den Anspruch aus dem Klimaschutzkonzept an, mit Windenergie zur Klimaneutralität der Region beizutragen.

 

Pläne online und im Kreishaus

Die öffentliche Auslegung läuft vom 18. Dezember bis 2. Februar. Die Entwurfsunterlagen stehen im Internet unter www.landkreis-osterholz.de/teilprogramm-windenergie bereit. Alternativ können sie zu den Servicezeiten der Kreisverwaltung bei der Information im Foyer eingesehen werden: Landkreis Osterholz, Kreishaus I, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck.

Die Servicezeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr sowie dienstags von 12 bis 18 Uhr. Nach Terminvereinbarung per Mail an planungsamt@landkreis-osterholz.de ist auch eine Einsicht beim Planungs- und Naturschutzamt in Kreishaus II, Bahnhofstraße 45, 27711 Osterholz-Scharmbeck möglich.

Die Kreisverwaltung bleibt vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar geschlossen. Im Internet sind die Unterlagen über den gesamten Auslegungszeitraum einsehbar.

Stellungnahmen können per E-Mail an planungsamt@landkreis-osterholz.de gerichtet werden oder schriftlich an den Landkreis Osterholz, Planungs- und Naturschutzamt, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Die Frist endet am 2. Februar.

Neben der Beteiligung der Öffentlichkeit werden auch Stadt und Gemeinden sowie eine Vielzahl weiterer Träger öffentlicher Belange, Kammern, Verbände und sonstiger Stellen beteiligt.


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