Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
33 Jahre muss ein:e Rentner:in in die Rentenkasse eingezahlt haben, um einen Teilbetrag zu bekommen, ab 35 Jahren hat man einen Anspruch auf den gesamten Zuschlag der Grundrente. Um diesen aber auch zu bekommen, muss ein entscheidender Faktor erfüllt sein: Über die Zeit, in der man in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss das eigene Gehalt durchschnittlich unter 80 Prozent dessen liegen, was der Durchschnitt aller Versicherten im selben Zeitraum verdient hat. Liegt es über diesem Grenzwert, verfällt der Anspruch auf die Grundrente. Außerdem dürfen die Nebeneinkünfte während der Rente nicht über 1250 Euro für den gesamten Zuschlag liegen, liegt es darüber, werden 60 % des darüber liegenden Einkommens angerechnet, ab 1600 Euro das gesamte Einkommen über diesem Wert. Auch Kapitalerträge oberhalb des Sparfreibetrages von 801 Euro werden ebenfalls angerechnet.
Zunächst beginnt die Rentenversicherung damit, die Grundrente an Neurentner auszuzahlen, erst danach wird nach und nach überprüft, ob Bürger:innen, die schon länger Rente beziehen, einen Anspruch haben. Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass ungefähr 1,3 Millionen Renter:innen einen Anspruch auf die Grundrente haben werden, momentan beziehen 26 Millionen Menschen in Deutschland Rente. Bis Ende 2022 sollen alle Renter:innen, die einen Anspruch auf den Zuschlag haben, diesen rückwirkend zum ersten Januar diesen Jahres bekommen.
Die deutsche Rentenversicherung überprüft automatisch, ob ein Anspruch auf die Grundsicherung besteht, ein Antrag muss nicht gestellt werden. Sie warnt an dieser Stelle ausdrücklich vor einem Trickbetrug: Aktuell sind Anschreiben im Umlauf, die im Namen der Versicherung nach sensiblen persönlichen Daten, zum Beispiel Kontonummern, fragen, um angeblich den Grundrentenzuschlag zu beantragen. Diese Briefe sind jedoch gefälscht, Überprüfung des Anspruches und Auszahlung des Zuschlages passieren wie erwähnt komplett automatisiert.