Seitenlogo
eb

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Niedersachsen

Niedersachsen (eb). Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung überarbeitet. Damit treten ab Montag, 22. Juni weitere Lockerungen ein. Änderungen gibt es beim Kontaktverbot, kleineren kulturellen Veranstaltungen und Tourismus.
Kleinere Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmer*innen sind ab dem 22. Juni in Niedersachsen wieder möglich - aber nur mit Abstand und Maske.  Foto: AdobeStock

Kleinere Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmer*innen sind ab dem 22. Juni in Niedersachsen wieder möglich - aber nur mit Abstand und Maske. Foto: AdobeStock

Nach wie vor wird der Alltag von der Einhaltung der Mindestabstände und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in einigen Situationen bestimmt sein. Dennoch sind aufgrund des weiterhin moderaten Infektionsgeschehens weitere Lockerungen möglich. In der Öffentlichkeit ist ab Montag das Treffen von Gruppen mit maximal 10 Personen oder zwei Haushalten erlaubt. Dies gilt auch für den Besuch in einem Restaurant oder einer vergleichbaren Einrichtung. „Auch wenn es hierbei streng genommen keine Vorgabe zum Mindestabstand gibt, sollten Sie unbedingt weiterhin möglichst viel Abstand zueinander halten - im öffentlichen, wie im privaten Raum“, kommentiert Bernd Lütjen, Landrat im Kreis Osterholz die Veränderung der Verordnung. Denn nach wie vor sei das Abstandhalten die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Ausbreitung des Coronavirus. Dies gelte auch für die ab Montag wieder zugelassenen Sitzungen und Zusammenkünfte in Vereinen und von Initiativen und ehrenamtlichen Zusammenschlüssen.
 
Kleine Veranstaltungen unter Auflagen möglich
 
Ab dem 22. Juni können auch Theater, Opern, Konzerthäuser, Kulturzentren, Kinos und Indoor Freizeitangebote wieder unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Dazu zählen die bekannten Vorgaben wie eine maximale Teilnehmerzahl von 250, das Vermeiden von Warteschlangen, das Abstandhalten und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Die Regelungen gelten auch für kulturelle Veranstaltungen, die mit der Änderung der Corona-Verordnung, nun auch indoor stattfinden können.
Neben Schwimmbädern, Freizeitbädern und Solarien dürfen ab Montag auch wieder Saunen öffnen. Zuschauer bei Sportveranstaltungen (kontaktloser Sport) im Freien waren bislang untersagt. Erlaubt sind nun bei Einhaltung des Mindestabstandes zueinander bis zu 50 Zuschauerinnen und Zuschauer.
 
Großveranstaltungen weiter verboten
 
Bund und Länder haben sich in dieser Woche darauf verständigt, auch nach dem 31. August 2020 ein besonderes Augenmerk auf Großveranstaltungen zu legen, da das Infektionsrisiko hier ungleich höher eingeschätzt wird. Das Land Niedersachsen hat dazu geregelt, dass Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit mehr als 1.000 Personen mindestens bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020 verboten bleiben. Ab September sollen aber Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen unter strengen Kriterien auf Antrag bei der zuständigen Behörde zugelassen werden können. Dazu muss ein Veranstaltungskonzept erarbeitet und genehmigt werden. Dabei können je nach Veranstaltungsformat Auflagen erteilt werden, die den Schutz der Besucherinnen und Besuchern vor einer Infektion mit dem Coronavirus sicherstellen.
Auch ist es möglich, Veranstaltungen trotz vorheriger Genehmigung kurzfristig abzusagen, wenn sich das Infektionsgeschehen anders entwickelt als erwartet. „Dem Landkreis ist die Not gerade in der Veranstaltungsbranche bewusst. Deshalb ist es uns auch wichtig, Veranstaltungen und Formate zuzulassen, die im Einklang mit dem Infektionsgeschehen stehen. Gleichwohl sind wir gezwungen immer genau hinzusehen, wenn viele hundert Menschen an einem Ort zusammenkommen. Wir wollen mit unseren Anbietern vor Ort daher im Gespräch bleiben und gemeinsam ausloten, was in diesem Jahr vertretbar ist und was nicht“, so Landrat Bernd Lütjen.
 
Reisen
 
Die Maximalbelegung in Hotels, Hostels, Jugendherbergen und auf Campingplätzen wird ab Montag aufgehoben. Alle weiteren Regelungen für den Beherbergungsbereich bleiben jedoch bestehen. Der Paragraph zu Reiserückkehrern wurde noch einmal verständlicher gefasst. Gerade zu Beginn der Urlaubszeit wird empfohlen, das Infektionsgeschehen des geplanten Reiseurlaubslandes im Blick zu behalten. Dies ist nämlich entscheidend für die Frage, ob jemand im Nachgang zu einer Reise in Quarantäne muss oder nicht. Das RKI informiert auf seiner Internetseite über die aktuellen Entwicklungen in den jeweiligen Ländern (www.rki.de).
Mit der nun bevorstehenden Änderung der Corona-Verordnung befindet sich das Land Niedersachsen in der 5. Stufe des Niedersächsischen Weges zurück in einen neuen Alltag mit Corona. Die Verordnung ist im überwiegenden Teil bis zum 5. Juli 2020 befristet.


UNTERNEHMEN DER REGION