

Osterholz-Scharmbeck. Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender werden zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) genannt. In diesen Nachrichten wird der Empfänger meist aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung handelt. Teilweise wird auch dazu aufgefordert, Kontodaten durch Eingabe zu bestätigen, um eine vermeintliche Steuererstattung zu erhalten. Sowohl die Absenderadresse als auch der Inhalt der E-Mail variieren dabei ständig. In allen Fällen wird jedoch versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditinformationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Steuerverwaltung grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs sendet.
Was beachtet werden sollte
E-Mail-Empfänger:innen sollten niemals Anhänge öffnen, von denen sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf eine Sicherheitsabfrage, anfordern.
Die Steuerverwaltung wird niemals direkt im E-Mail-Text über eine mögliche Nachzahlung oder Erstattung informieren.
Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet und aktuelle Warnungen finden Interessierte auf den Internetseiten des Bundesamt für Sicherheit in der Information.




