Nadine Schilling

VdK: Ja zur Kindergrundsicherung - Kindern Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen

Niedersachsen (eb). Allein in Niedersachsen waren im Jahr 2017 weit über 200.000 Kinder und Jugendliche auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen. Sozialministerin Carola Reimann macht sich nun die Einführung einer Kindergrundsicherung stark.

„Dass 15,5 Prozent der niedersächsischen Kinder in Armut leben, ist beschämend. Als Sozialverband VdK sprechen wir uns daher ganz klar für eine Kindergrundsicherung aus“, erklärt Friedrich Stubbe, Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Niedersachsen-Bremen.
Voraussetzung sei aber, dass das Geld auch direkt bei den Kindern ankomme und ihnen dadurch eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermögliche. Dazu reiche natürlich nicht allein der Begriff Kindergrundsicherung, sondern es müsse ein ganzheitliches Konzept dahinterstehen, heißt es vom VdK.
„Es darf keine bürokratischen Hürden geben, die Beantragung der Leistung muss für die Eltern leicht durchzuführen sein“, nennt Stubbe als höchsten Anspruch. Weiter dürfe das Geld nicht durch Einberechnung von anderen Sozialleistungen gekürzt werden, dann bliebe die Teilhabe der Kinder nämlich wieder auf der Strecke. Und nicht zuletzt müsse auch die Einkommenssituation der Eltern verbessert werden, durch einen höheren Mindestlohn, durch bessere Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder, damit Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, aber auch durch eine bessere Wiedereingliederung von Arbeitslosen in die Berufswelt.


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