Christina Rotondo-Renken

Überschwemmungsgebiet - Schmoo Worpswede und Osterholz-Scharmbeck

Osterholz-Scharmbeck (eb). Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Überflutungsflächen für ein statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartendes Hochwasser für die Schmoo in Hüttenbusch, in Worpswede und im Teufelsmoor in Osterholz-Scharmbeck ermittelt und am 14.12.2016 durch Bekanntmachung im Ministerialblatt als Überschwemmungsgebiet (ÜSG) vorläufig gesichert.
Auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.landkreis-osterholz.de) und in den Rathäusern der Stadt Osterholz-Scharmbeck und der Gemeinde Worpswede können in der Zeit vom 26. März bis 25. April der Verordnungstext, die Karten und Erläuterungen eingesehen werden, sodass sich Betroffene informieren können. Einwendungen und Anregungen können bis zum 08. Mai schriftlich bei den beiden Gemeinden und beim Landkreis Osterholz eingereicht werden.
Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 5+578 an der Grenze zum Landkreis Rotenburg (Wümme) und erstreckt sich stromabwärts bis zur Einmündung in die Hamme über eine Länge von fast 5,6 Kilometern. Das Überschwemmungsgebiet Schmoo überdeckt eine Fläche von 39,32 Hektar.
Überschwemmungsgebiete werden nach einem einheitlichen Bemessungsgrundsatz festgesetzt. Dieser orientiert sich daran, welche Gebiete bei einem statistisch zu erwartenden hundertjährigen Hochwasserereignis überschwemmt werden könnten. Damit soll der Öffentlichkeit die Ausdehnung von möglichen Hochwasserlagen bewusst gemacht werden. Zudem sind in Überschwemmungsgebieten gesetzliche Verbote zu beachten, um die Rückhaltung und den schadlosen Abfluss von Hochwässern sicherzustellen. Dies gilt vor allem für Planungen und bauliche Maßnahmen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch schon für vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete.
Parallel zur öffentlichen Auslegung führt der Landkreis die Behörden- und Trägerbeteiligung durch.


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