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Teilhabe unter Spardruck

Ein internes Papier schlägt Milliarden-Kürzungen im Sozialen Bereich vor. Verbände und Schulen sind empört.

Bild: Adobestock

Ein internes Papier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden schlägt weitreichende Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe vor. Sozialverbände warnen vor massiven Einschnitten, während aus der Politik auf den Spardruck verwiesen wird.

Es geht um Schulbegleitung, Hilfen für junge Erwachsene, Unterstützung für Menschen mit Behinderung und die Frage, ob Schulen künftig Aufgaben übernehmen sollen, die bisher Fachkräfte leisten: Der Paritätische Gesamtverband veröffentlichte kürzlich ein Arbeitspapier von Bund,Ländern und kommunalen Spitzenverbänden in dem massive Kürzungen im Sozialbereich diskutiert werden. Es trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ und ist das Ergebnis eines nicht-öffentlichen Treffens im März. Der Wohlfahrtsverband beziffert die darin enthaltenen Kürzungsvorschläge auf mindestens 8,6 Milliarden Euro. Für viele der Maßnahmen sei jedoch keine konkrete Summe angegeben. „Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt also erheblich höher“, heißt es vom Verband.

 

Was vorgeschlagen wird

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen zentrale Unterstützungssysteme im Sozialen Bereich. Die Jugendhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und Familien – etwa mit Hilfen zur Erziehung, Beratung oder Unterstützung beim Übergang ins Erwachsenenleben. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen Teilhabe ermöglichen – im Alltag, beim Wohnen, in Bildung und sozialem Leben.

Ein zentrales Motiv des Papiers lautet: weg von individuell zugeschnittenen Hilfen, hin zu allgemeinen Angeboten oder gemeinsamer Leistungserbringung. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird vorgeschlagen, bestehende Strukturen wie Kitas, Jugendsozialarbeit oder Beratungsangebote stärker zu nutzen, als individuelle Hilfeleistungen. „Grundsätzlich sollten Hilfen in strukturell vorhandenen Systemen gesetzlich Vorrang haben vor Einzelfallhilfen“, heißt es. Bislang gilt der Grundsatz, dass sich Hilfe am konkreten Bedarf orientiert. Künftig könnte häufiger geprüft werden, ob ein vorhandenes Angebot ausreicht.

Besonders weitreichend ist der Vorschlag zur Schulbegleitung. Leistungen für Unterstützung im Schulalltag sollen entfallen, stattdessen sollen Schulen diese Aufgaben übernehmen. Wörtlich heißt es: „Die Unterstützung in Schule und Hochschule sollte daher ohne ergänzende Hilfe der Eingliederungshilfe vollständig aus der Hand der Schule erbracht werden.“ Als Einsparpotenzial werden rund drei Milliarden Euro genannt. Bislang werden solche Hilfen häufig individuell bewilligt und durch externe Fachkräfte geleistet.

Alternativ wird eine stärkere Bündelung von Leistungen vorgeschlagen. Mehrere Betroffene könnten sich eine Unterstützung teilen. Die „Erbringung der Leistung im Pool“ solle zur Regel werden, während eine „1:1-Betreuung“ nur noch im Ausnahmefall vorgesehen ist.

Auch Hilfen für junge Volljährige sollen eingeschränkt werden. Die sogenannte Nachbetreuung könnte entfallen und Leistungen könnten stärker ins Ermessen der Behörden gestellt werden. Betroffen wären davon junge Menschen, die nach einer Jugendhilfemaßnahme nicht auf stabile familiäre Unterstützung zurückgreifen können.

Zudem steht das Wunsch- und Wahlrecht zur Disposition. Dieses erlaubt Betroffenen, über Art und Ort ihrer Hilfe mitzuentscheiden - beispielsweise bei der Frage, ob sie in einer eigenen Wohnung oder in einer Einrichtung leben sollen. Künftig könnte stärker als bisher die „wirtschaftliche Angemessenheit“ entscheiden. Das Wunsch- und Wahlrecht und die mit ihm einhergehende Selbstbestimmung gelten als maßgebliche Errungenschaften für Menschen mit Behinderung.

Weitere Vorschläge betreffen pauschale Geldleistungen, Einrichtungsbudgets, Personalkosten und Fachkraftquoten. So wird etwa diskutiert, Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig anzuerkennen. Auch Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss sind vorgesehen.

 

Kritik des Paritätischen

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die Vorschläge scharf. „Kein einziger Vorschlag fragt, was die vorgeschlagenen Einschnitte für die betroffenen Menschen bedeuten.“ Sozialpolitik werde auf Kostenfragen reduziert.

„Was hier unter dem harmlosen Titel ‚Effizienter Ressourceneinsatz‘ verhandelt wird, ist kein verwaltungstechnisches Optimierungsprogramm“, heißt es weiter. Es sei „ein Angriff auf Errungenschaften“, für die lange gekämpft worden sei. Gemeint sind unter anderem individuelle Rechtsansprüche, Schulbegleitung oder das Wunsch- und Wahlrecht.

Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Abschaffung der Schulbegleitung. Ohne individuelle Unterstützung könnten Kinder ihr Potenzial nicht entfalten. Zudem sei fraglich, ob tatsächlich gespart werde, wenn Schulen neue Strukturen aufbauen müssten. Ein Großteil der Einsparungen könne dadurch wieder aufgezehrt werden, befürchtet der Verband.

Auch die Verlagerung hin zu allgemeinen Angeboten wird infrage gestellt. Diese könnten individuelle Hilfen oft nicht ersetzen. Beim Wunsch- und Wahlrecht warnt der Verband vor einem Verlust an Selbstbestimmung. Die Einschränkung individueller Ansprüche verstoße gegen grundlegende Prinzipien der Teilhabe und gegen internationale Vorgaben.

Wie viele andere Institutionen fordert der Paritätische seit Jahren die sogenannte „Gesamtzuständigkeit“ der Kinder- und Jugendhilfe. Gemeint ist eine einheitliche Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Bisher sind Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe separat organisiert. Der Verband sieht darin unnötige bürokratische Hürden. Im Arbeitspapier wird diese Reform aus Kostengründen infrage gestellt. Aus Sicht des Paritätischen steht das im Widerspruch zu fachlichen Empfehlungen, die seit Jahren eine Zusammenführung der Systeme fordern. Eine Beibehaltung der Trennung würde bestehende Zuständigkeitskonflikte fortschreiben und den Zugang zu Hilfen erschweren.

 

Unmut in der Region

Auch regionale Einrichtungen äußern deutliche Kritik. Die Steinfelder Wohngruppen und der Verein Tandem e.V. sehen zentrale Rechte von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung bedroht. Die Vorschläge würden „grundlegende Prinzipien einer inklusiven Gesellschaft infrage stellen“.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien mehr als einzelne Änderungen an Leistungen: Sie würden „ein grundlegendes Umdenken in der Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarf einleiten“. Sozialstaatliche Prinzipien drohten zugunsten von Einsparungen aufgegeben zu werden.

Besonders kritisch sehen die Einrichtungen die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts. Dies bedeute eine „massive Beschneidung von Selbstbestimmung und Teilhabemöglichkeiten“. Auch die geplante Ausweitung von Pooling-Leistungen wird abgelehnt, da individuelle Bedarfe dadurch in den Hintergrund treten könnten.

Mögliche Einschnitte bei Personal und Qualität sorgen ebenfalls für Unmut. In Zeiten von Fachkräftemangel würden sinkende Standards die Situation verschärfen. Andreas von Glahn fragt: „Welchen Wert haben Menschen mit Behinderung?“ und warnt vor einer Entwicklung hin zu „nur auf notwendigste beschränkte Betreuung“.

Zudem wird das Verfahren kritisiert. Die Beratungen seien „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ erfolgt und hätten einen Vertrauensverlust ausgelöst.

 

Mattfeldt verweist auf Haushaltslage

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt sieht das anders. Kritik an mangelnder Transparenz weist er zurück: „Ich sehe daran zum jetzigen Zeitpunkt nichts Problematisches.“ Dass solche Vorschläge zunächst in internen Gesprächen vorbereitet und erst später als Diskussionsgrundlage veröffentlich würden, sei üblich.

Entscheidend sei, dass am Ende ein rechtlich tragfähiges und nachvollziehbares Ergebnis stehe.

Vor dem Hintergrund knapper Kassen mache es grundsätzlich sinn, erheblich zu sparen, sagt der Haushaltspolitiker. „Deutschland wird sich nicht mehr alles leisten können“, so Mattfeldt. Der Staat müsse sich stärker auf Kernaufgaben konzentrieren.

In der aktuellen Debatte sollte zunächst auf die vorhandenen Strukturen statt auf die Leistungen geschaut werden, meint Mattfeldt. „Im Kern geht es dabei vor allem um die Frage, wie viele Krankenkassen wir uns leisten, also weiter bezahlen wollen.“ Er setze sich außerdem dafür ein, dass Bürgergeld und Grundsicherung für Migranten zukünftig nicht mehr durch die Krankenkassen finanziert werden soll. Das könne eine „erhebliche Entlastung“ sein.

Ein Sparkurs sei trotzdem unausweichlich. „Jede Veränderung wird weh tun“, sagt Mattfeldt deutlich. Auch „liebegewonnene“ Leistungen müssten auf den Prüfstand, so der CDU-Abgeordnete.

 

Schulen am Limit

Eine zentrale Frage ist, ob Schulen zusätzliche Aufgaben überhaupt übernehmen könnten. Mattfeldt sagt, sie seien „bereits heute an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit“ - und bekommt Zustimmung aus der Praxis: „Die Belastung ist sehr hoch und nimmt seit Jahren spürbar zu“, sagt der Lilienthaler Schulleiter Dr. Denis Ugurcu. Inklusion werde „zu oft auf dem Rücken der Schulen ausgetragen“.

Eine Verlagerung der Aufgaben hält er für unrealistisch: Lehrkräfte seien „keine Therapeuten oder Sozialarbeiter“. Die Fachkräfte der Eingliederungshilfe hält er für unverzichtbar.

Externe Unterstützung sei „ein zentraler Baustein für gelingende Inklusion und funktionierenden Unterricht“, so der Schulleiter.


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