Teichfledermausgewässer - 100 Hektar sollen Naturschutzgebiet werden
Schwanewede (eb). Der im Landkreis Osterholz liegende, etwa 101 Hektar große Gebietsteil des FFH-Gebietes 187 „Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“ und die sich hiermit überschneidenden Teile des EU-VogelschutzgebietesV27 „Unterweser“ sollen als Naturschutzgebiet gesichert werden.
Das geplante Naturschutzgebiet „Teichfledermausgewässer in der Gemeinde Schwanewede“ umfasst größtenteils zusammenhängende Fließ- und Stillgewässer (Gräben, Flethe und Teiche), deren Ufer- und Böschungsbereiche sowie unterschiedlich breite Gewässerrandstreifen und erweitert sich um feuchte Niederungsbereiche bei Meyenburg und nördlich von Aschwarden (siehe Kartenausschnitt).
Zu den Fließgewässern zählen der Garlstedter Abzugsgraben westlich des Standortübungsplatzes, der an diesen Graben anschließende Teil des Meyenburger Mühlengrabens, der Aschwardener Flutgraben bis zur Cuxhavener Kreisgrenze nördlich von Aschwarden, das Krusenhelmer Fleth im Abschnitt westlich von Bruch, das Verbindungsfleth am Brucher Weg und Brucher Landweg, das Raderfleet, das Hinnebecker Fleth in einem Teilstück östlich von Rade sowie im gesamten Abschnitt westlich von Rade bis zur Mündung in die Weser sowie die Alte Weser von Rade bis zum Liener Kuhsand.
Bei den Stillgewässern handelt es sich größtenteils um ehemalige Kleipütten beiderseits des Hauptdeiches am Hammelwarder Sand, Rader Sand, westlich von Neuenkirchen und auf dem Harriersand. Auf dem Harriersand handelt es sich teilweise auch um teich- bzw. prielartig aufgeweitete Bereiche von Entwässerungsgräben mit Tideneinfluss.