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Streit in der Nachbarschaft

Osterholz-Scharmbeck (eb). Die meisten Menschen wollen eine ruhige und störungsfreie Nachbarschaft. Aber die Nachbarn selbst kann man sich nur selten aussuchen. Oftmals entwickelt sich deshalb trotz guten Willens Ärger in der Nachbarschaft. Manchmal ist ein Nachbar einfach völlig uneinsichtig, sodass störende Umstände oder Verhaltensweisen einer rechtlichen Prüfung bedürfen.

Ob in einer Wohneigentumsanlage oder am Gartenzaun - nicht alle Nachbarn halten sich an die Gesetze. In manchen Fällen hilft auch gutes Zureden oder der Versuch einer Schlichtung nichts. So wird Nachbars Garten gleich mit beansprucht oder es sind ständige Lärm- und Geruchsbelästigungen an der Tagesordnung. Hinzu können unerlaubte Videoüberwachungen oder andere Störungen kommen. Auch vor Beleidigungen wird nicht immer haltgemacht.
Vollständig uneinsichtigen Nachbarn ist daher nur anwaltlich und schlimmstenfalls durch die Einschaltung des Gerichts beizukommen. Dies bedarf jedoch einer sorgfältigen Vorbereitung, die in Abstimmung mit einem sachkundigen Anwalt erfolgen sollte.
Daher sollte im Falle nicht mehr hinnehmbarer Belästigungen oder Beleidigungen schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Oftmals empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung schon zu einem früheren Stadium, um möglichen Eskalationen vorzubeugen und die eigene rechtliche Position fachkundig klären zu lassen. Mit dem entsprechenden Wissen ausgestattet fällt der Umgang mit dem unangenehmen Nachbarn bereits deutlich leichter.
 
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte
Lange Str. 3
27711 Osterholz-Scharmbeck
www.drjesgarzewski.de
Streit in der Nachbarschaft
Foto: AdobeStock/JackF


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