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Janine Girth

Standsicherheit - Überprüfung der Grabmale

Ritterhude (eb). Wie in jedem Jahr wird die Gemeinde Ritterhude im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht die Standsicherheit der Grabmale auch in diesem Jahr überprüfen.
Für die dauerhafte Standsicherheit der Grabmale und baulichen Anlage auf den Ritterhuder Friedhöfen ist gemäß § 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Die alljährliche Überprüfung wird in diesem Jahr am 9. und 10. April auf den vier Ritterhuder Friedhöfen von der Firma Grabmalbetriebe Werth, Herrn Daniel Wöhler, Steinmetzweg 8, 28309 Bremen ausgeführt.
Die Überprüfung erfolgt bei Grabmalhöhen von 0,5 bis 1,2 m mit einer Horizontalkraft an der Oberkante von 300 N (entspricht etwa 30 kg). Grabmäler, die größer als 1,2 m über der Oberkan-te des Fundaments sind, werden in einer Höhe von 1,2 m ebenfalls mit einer Horizontalkraft von 300 N geprüft. Die Horizontalkraft muss jeweils in einem Zeitraum von mindestens zwei Sekunden aufgebracht werden. Grabmäler mit weniger als 0,5 m werden nur handwerklich geprüft (Sichtkontrolle).
Die bemängelten Grabmale werden sofort mit einem Aufkleber, der den Hinweis auf fehlende Standsicherheit enthält, versehen. Nach Auswertung der Prüfkontrolle erhalten alle Nutzungsberechtigten, deren Grabmal nicht standsicher ist, von der Gemeinde Ritterhude eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Bei Gefahr in Verzuge kann die Gemeinde Ritterhude auf Kosten des Verantwortlichen die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z.B. Umlegen von Grabmalen, vornehmen.
Die Standsicherheitsüberprüfung wird öffentlich durchgeführt. Die Nutzungsberechtigten können sich vor Ort selbst von der ordnungsgemäßen Durchführung überzeugen. Fragen zum Thema beantworten Uwe Fredrich unter der Tel.-Nr. 04292-889165 und Gisela Dammasch unter der Tel.-Nr. 04292-889167.


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