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Stallpflicht aufgehoben: Geflügel darf wieder ins Freie

Landkreis Osterholz (eb). Der Landkreis Osterholz hebt die seit Mitte November für das gesamte Kreisgebiet geltende Aufstallungspflicht für Geflügel auf. Seit Sonntag, 9. Mai darf das Geflügel damit wieder ins Freie.

Die Aufstallungspflicht war angeordnet worden, um die heimische Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus zu schützen. Inzwischen hat der überwiegende Teil der Zugvögel, die in dieser Saison massiv mit dem Geflügelpesterreger infiziert waren, den Landkreis verlassen.
Da der Erreger nach wie vor in der Wildvogelpopulation vereinzelt vorhanden ist, ist die Gefahr noch nicht vollständig vorüber. Daher bleibt es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. So darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und kein Oberflächenwasser für Tränken benutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für die Geflügelhaltung müssen so aufbewahrt werden, dass Wildvögel und Schadnager nicht herankommen.
Beim Betreten der Geflügelhaltung sollte Schuhwerk getragen werden, das nur dafür bereitsteht und nicht in der Natur getragen wird. Jäger sollen vor allem dann den Kontakt mit Geflügel vermeiden, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises ist auf der Internetseite unter www.landkreis-osterholz.de/bekanntmachungen zu finden. Sie gilt seitSonntag, 9. Mai.


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