Schulanfänger - Anmeldungen in Grasberg
Grasberg (eb). Gemäß § 64 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind im Schuljahr 2020/2021 alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit zwischen dem 2. Oktober 2013 und 1. Oktober 2014 geboren wurden. Die Eltern werden deshalb gebeten, ihr Kind während der nachfolgenden Termine in der Grundschule Grasberg anzumelden: Dienstag, den 19. März von 8 bis 12.30 Uhr, Mittwoch, den 20. März von 15 bis 17 Uhr und Donnerstag, den 21. März von 8 bis 12.30 Uhr. Bei der Anmeldung des Kindes sind die Geburtsurkunde, das medizinische Vorsorgeuntersuchungsheft (Nachweis der U 9), der ausgefüllte Anmeldebogen, die ausgefüllte und unterschriebene Schweigepflichtentbindung mitzubringen. Wird Ihr Kind in einer Grasberger Kindertagesstätte betreut, erhalten Sie den Anmeldebogen und die Schweigepflichtentbindung von dort. Alle anderen Eltern von schulpflichtigen Kindern erhalten die Formulare bei der Anmeldung. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen. Für diese sogenannten Kannkinder findet die Anmeldung im Frühjahr 2020 statt und wird durch eine entsprechende Pressemitteilung bekannt gegeben.