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Rückzug der Stadtwerke

Die Osterholzer Stadtwerke ziehen sich aus dem Betrieb öffentlicher Ladesäulen zurück. Grund dafür ist eine gesetzliche Neuregelung – die Ladepunkte sollen jedoch erhalten bleiben.

Osterholz-Scharmbeck. Seit April 2018 haben die Osterholzer Stadtwerke den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur im Landkreis Osterholz aktiv unterstützt und vorangetrieben. Mit dem Aufbau von insgesamt 20 Ladestationen wurde in den vergangenen Jahren ein wichtiger Beitrag zur Elektromobilität geleistet.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden die Osterholzer Stadtwerke den Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur künftig nicht mehr fortführen können. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Betreiber von Stromnetzen keine öffentlichen Ladesäulen mehr besitzen oder betreiben dürfen. Der Rückzug aus diesem Bereich erfolgt daher nicht aus einer unternehmerischen Entscheidung, sondern aufgrund dieser neuen Rahmenbedingungen.

Durch eine Übergangsregelung können bestehende Ladepunkte noch bis Ende 2026 weiterbetrieben werden. Die Osterholzer Stadtwerke werden die Ladeinfrastruktur zum 31. Dezember aus dem eigenen Betrieb herausführen. Die Umstellung der Ladekarten wurde bereits zum 31. März umgesetzt. Ziel ist es, die bestehenden Standorte für die Elektromobilität zu erhalten. Dazu führen die Stadtwerke Gespräche mit geeigneten Fachpartnern, die künftig den Betrieb der Ladepunkte übernehmen können. An den Standorten „Allwetterbad“ und „Marktweide“ konnte eine solche Lösung bereits umgesetzt werden.

Durch einen möglichen Betreiberwechsel kann sich für Kundinnen und Kunden ändern, über welchen Anbieter oder welche App sie einen Ladevorgang starten. Die Ladepunkte selbst sollen – sofern eine Übergabe an einen neuen Betreiber gelingt – weiterhin als öffentliche Ladeinfrastruktur genutzt werden können.

„Wir haben die Ladeinfrastruktur in unserer Region mit viel Engagement aufgebaut und freuen uns, dass wir damit einen Beitrag zur Elektromobilität leisten konnten“, sagt Lars von Glahn, Leiter Haus Markt bei den Osterholzer Stadtwerken. „Auch wenn wir den Betrieb der Ladesäulen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht fortführen dürfen, bedauern wir diesen Schritt. Gleichzeitig ist es uns wichtig, eine gute Lösung für die Zukunft zu finden und die Standorte möglichst für die öffentliche Nutzung zu erhalten.“


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