Reisemangel oder Flugverspätung - Reisende müssen Rechte geltend machen
Osterholz-Scharmbeck (eb). Wer eine Reise antritt, freut sich auf eine tolle und unbeschwerte Zeit. Gerade in der heutigen, vielfach hektischen und anstrengenden Arbeitswelt soll ein Urlaub echte Erholung bieten.
Umso sensibler reagieren Reisende auf Mängel bei der Reiseleistung. Eine Flugverspätung ist ein großes Ärgernis. Einfach so hingenommen werden muss sie allerdings nicht. Im Bereich der Europäischen Union gibt es gesetzliche Regelungen, die dem Fluggast Ersatzansprüche für Flugverspätungen von bis zu 600 Euro zusprechen. Die Entschädigungen sind dabei unabhängig vom Reisepreis und können somit in vielen Fällen als ganz erheblich bezeichnet werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Fluggesellschaften oft nur auf anwaltlichen Druck die Zahlungen tatsächlich leisten. Eine Hilfeleistung durch Internetanbieter hat nicht selten zur Folge, dass erhebliche Teile einer Entschädigung an den Dienstleister gezahlt werden müssen.
Ähnlich verhält es sich bei sonstigen Reisemängeln, die insbesondere bei Pauschalreisen immer wieder auftreten. Die Hotels und Anlagen vor Ort halten nicht immer, was die Kataloge und Internetseiten versprechen. Lärm, Dreck, schlechtes Essen und viele andere Gründe können dazu führen, dass insgesamt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Ist das der Fall, muss sofort gehandelt werden. Noch vor Ort sind Beschwerden beim Reiseveranstalter einzureichen. Fotos, Videos, Protokolle und sonstige Beweise sollten eher mehr als zu wenig gefertigt werden.
Und anschließend sollte schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, da kurze Fristen nach dem Reiseende zu laufen beginnen. Dann kann am Ende wenigstens noch ein Ersatz für die vergeblich aufgewendete Urlaubszeit realisiert werden.
Gernot Jesgarzewski
Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte
www.drjesgarzewski.de

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