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Quarantäne verkürzt: Niedersachsen erlässt neue Corona-Verordnung

Landkreis (eb). Das Land Niedersachsen hat die Corona-Verordnung mit geringen Änderungen der Vorschriften bis zum 25. Mai verlängert.
Foto: AdobeStock/Romolo Tavani

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In der nunmehr 89. Fassung der Verordnung ist die Testpflicht für Schulen und Kindertagesstätten gestrichen worden.
Bereits mit der Änderung der vorherigen Corona-Verordnung sind alle generellen Regelungen zum Beispiel zum Abstandhalten und zur Maskenpflicht entfallen. Nur noch im Besonderen Teil der Verordnung werden Regelungen für bestimmte Einrichtungen getroffen. Der Wegfall der Testpflicht für Schulen und Kindertagesstätten an dem 1. Mai ist ein weiterer Schritt zur Normalität. Wenn sich Kinder dennoch testen möchten, erhalten sie dafür im Mai drei Tests pro Woche in den Schulen und Kindertagesstätten. Die Testpflicht für Kranken- und Pflegeeinrichtungen bleibt weiter bestehen, genau wie die Maskenpflicht in diesen Bereichen. Wer das Angebot des ÖPNV nutzen möchte, muss dort ebenfalls weiterhin eine FFP2Maske tragen.
 
Quarantäne verkürzt
 
Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich indes am gestrigen Donnerstag nach Empfehlungen des RKI darauf verständigt, die Quarantänedauer bei einer Infektion mit dem Corona-Virus auf 5 Tage zu verkürzen. Grund ist die zunehmende Immunität in der Bevölkerung und mildere Krankheitsverläufe mit der Omikron-Variante. Das Land Niedersachsen wird seine Absonderungsverordnung in Kürze dem neuen Isolationszeitraum anpassen.
Der Landkreis Osterholz hat die Änderungen zum Anlass genommen, einzelne Verfahren im Zusammenhang mit der Pandemie den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Zukünftig wird auf das Ausstellen des bisherigen Informationsschreibens zur häuslichen Absonderung nach einem positiven PCR-Test auf das CoronaVirus verzichtet. Darin enthalten waren allgemein gültige Informationen zu Verhaltensregeln sowie die Dauer der häuslichen Isolation. Hintergrund ist, dass die Informationsschreiben oftmals durch verzögerte PCR-Testergebnisse, Sachbearbeitung und dem Postlauf oft erst bei Beendigung der häuslichen Isolation bei den Personen eingetroffen sind. Dies würde durch die Verkürzung der Isolation auf 5 Tage sogar verstärkt der Fall sein.
Die Dauer der häuslichen Isolation kann bei Bedarf über den Quarantäne-Rechner auf der Internetseite des Landkreises Osterholz ermittelt werden. Dort stehen auch weitere Informationen zum Thema bereit. Zudem stehen die Kolleginnen und Kollegen des Bürgertelefons des Gesundheitsamtes bei Fragen telefonisch unter 04791/9302900 und per EMail unter gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de weiterhin zur Verfügung.
Den Genesenennachweis, der das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis bestätigt, erhalten zukünftig alle Personen in den Apotheken im Landkreis Osterholz. Vorzulegen sind sowohl das Ergebnis des PRC-Tests sowie der Personalausweis.


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