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Planung zu Europäischen Schutzgebieten schreitet voran

Landkreis Osterholz (eb/jm). Die Pläne zu neuen FFH-Gebieten (Europäische Schutzgebiete für Natur und Landschaft) im Landkreis Osterholz schreiten voran. Neue Dokumente können jetzt online eingesehen werden, die Kreisveraltung nimmt Stellungnahmen zu den Entwürfen entgegen.

Der Landkreis Osterholz hat die von der Europäischen Union festgelegten FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete gesichert. Nun steht die Fortführung der darüber hinaus erforderlichen Maßnahmenplanungen an. Die Entwürfe der Planungen für „Untere Wümme“, „Untere Wörpe“, „Teufelsmoor“, „Pennigbütteler und Ahrensfelder Moor“, „Truper Blänken“, „Billerbeck und Oldendorfer Bach“, „Schönebecker Aue“ und „Teichfledermausgewässer“ stehen im Internet zur Einsicht bereit. Betroffene können sich zur Planung äußern.
 
Maßnahmenplanung ist noch nicht verbindlich
 
Bei der Maßnahmenplanung geht es um die Konzeption der Pflege- und Biotopmaßnahmen, die vor Ort erforderlich sind, um die vorhandenen Lebensräume sowie die Bestände von Pflanzen- und Tierarten in einem guten Zustand zu erhalten. Im Gegensatz zu den Schutzgebietsverordnungen sind die Maßnahmenpläne nicht rechtsverbindlich. Der Landkreis ist aber gehalten, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten umzusetzen. Der Landkreis hat zu dem Thema Informationen auf seiner Internetseite bereitgestellt.
Neben allgemeinen Erläuterungen umfassen diese die bereits abgeschlossenen Managementpläne sowie die Entwürfe der laufenden Planungen. Inzwischen fertiggestellt sind die Managementpläne zu den Planbereichen „Heilsmoor und Springmoor“, „Quelltäler der Wienbeck“ und „Brundorfer Moor“. Zu folgenden Planungsräumen stehen Entwürfe der Entwicklungsziele auf der Internetseite zur Einsicht bereit: „Untere Wümme“, „Untere Wörpe“, „Teufelsmoor“, „Pennigbüttler und Ahrensfelder Moor“ sowie „Teichfledermausgewässer“.
Im Anschluss an die Überarbeitung der Zielkonzepte werden für diese Planungsräume die Maßnahmenkonzepte erarbeitet und zeitnah ins Internet gestellt. Entwürfe für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Zielvorstellungen sind für die Plangebiete „Schönebecker Aue“, „Billerbeck und Oldendorfer Bach“ sowie „Truper Blänken“ veröffentlicht.
Für alle weiteren Planungsräume befinden sich die Maßnahmenkonzepte noch in der Erarbeitung. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
 
Stellungnahmen formlos und ohne Frist
 
„Eigentümer, Pächter und Verbände sind herzlich eingeladen, sich die Entwürfe anzusehen und sich dazu zu äußern“, so Landrat Lütjen. „Das geht formlos und ohne eine besondere Frist,“ erläutert Landrat Lütjen mit Blick auf den rein gutachtlichen Charakter der Planung.
Stellungnahmen, die den Landkreis kurzfristig erreichen, können bei der Erstellung der Ziel- und Maßnahmenkonzepte für die genannten Planentwürfe noch berücksichtigt werden. Später eingehende Stellungnahmen finden Berücksichtigung in den folgenden Planungs- und Umsetzungsphasen.
Der Landkreis werde, bevor Maßnahmen realisiert werden, mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen. „Naturschutz kann am besten gemeinsam gelingen“, betont Landrat Lütjen. „Daher ist es mir ein Anliegen, dass die Maßnahmen weitmöglich im Einvernehmen mit den Eigentümern und Nutzern der Flächen umgesetzt werden“. In den nächsten Monaten wird der Landkreis weitere Entwürfe von Managementplänen auf seiner Internetseite veröffentlichen. Auch hierzu können Planungsbetroffene dann Stellung nehmen. Die Maßnahmenplanungen sollen in den nächsten Monaten sukzessive abgeschlossen werden. Entwürfe von Maßnahmenkonzepten sind aufgrund einer Weisung des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU) für alle FFH-Gebiete bis zum 15. November dieses Jahres vorzulegen. Der Zeitraum für die gesamte Maßnahmenplanung ist somit aufgrund der vom Land Niedersachsen und der EU gesetzten Fristen eng begrenzt.


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