Öffnungen von Kitas und Schulen
Die Kindertageseinrichtungen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechseln ab Montag, 10. Mai, in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, Gruppen übergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.
Alle Schulen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bieten zu demselben Tag Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen - rotierend die eine Hälfte der Schüler:innen vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus - kommen somit alle Schüler:innen wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschüler:innen unter Anleitung ihrer Lehrkräfte. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.
Zudem wird geregelt, dass neben Abschlussprüfungen unabhängig von der Inzidenz für folgende Schuljahrgänge Unterricht im „Szenario B“ stattfinden kann:
1. der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
2. der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
3. der 4. Schuljahrgang und
4. die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Stabilität durch Tests
Der niedersächsische Kultusminister begründet diesen Schritt durch die erhöhte Verteilung von Tests. Die Auswertung der ersten beiden Testwochen habe gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument seien, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden. Infektionen seien stets vereinzelte gewesen, was zeige, dass die Hygienemaßnahmen griffen und die Schule somit kein Superspreader-Event darstelle.
„Die lange Zeit der Kontaktbeschränkungen, der Verzicht auf Hobbys, Sport und das Treffen mit Freunden hat negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen - daher sind die heutigen Öffnungsschritte notwendig, aber auch infektiologisch vertretbar. Denn mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests haben wir eine weitere Sicherheitsmaßnahme eingezogen“, so der Minister.
Darüber hinaus steige der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte kontinuierlich.
Verpflichtende Testungen
Schüler:innen, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter:innen sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen. Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schüler:innen haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen oder das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.