Öffnung der Blumenläden und Friseursalons: Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses in Niedersachsen
Es dürfen ab Samstag, 13. Februar Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels wie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte unter den bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen öffnen. Auch auf Wochenmärkten dürfen neben Lebensmitteln nun auch wieder Blumen und Pflanzen verkauft werden. Friseursalons dürfen ab dem 1. März öffnen
Kontaktbeschränkungen
Bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen für den privaten und öffentlichen Bereich ergibt sich eine Änderung hinsichtlich des Alters der Kinder, die zur Regelung „Ein Haushalt plus eine weitere Person“ dazukommen dürfen. Dies wurde nun auf einschließlich sechs Jahre (zuvor drei Jahre) erhöht.
Religionsausübung
Der Paragraf zur Religionsausübung, sonstige Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen wurde vom Land neu formuliert. Veränderungen ergeben sich jedoch nur darin, dass Gesang nun vollständig zu unterlassen ist. Geblieben ist, dass Veranstaltungen, bei denen zehn oder mehr Besucherinnen und Besucher erwartet werden, mindestens zwei Werktage vorher beim Landkreis Osterholz anzeigt werden müssen. Dazu sind Angaben über die Art, den Ort, den Zeitpunkt und den Umfang der Veranstaltung per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de zu senden.
Geschlossene Einrichtungen
Neben der Öffnung des Blumenhandels sind nun im Bereich des Kraftfahrzeughandels und des Zweiradhandels Probefahrten unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen erlaubt.
Außerschulische Bildung
Das Land Niedersachsen hat aufgenommen, dass der Präsenzunterricht für Abschlussklassen der Vorbereitungskurse für staatliche Schulabschlüsse im Zweiten Bildungsweg zulässig ist, wobei die Gruppengröße in der Regel 16 Personen nicht überschreiten darf. Es gelten die bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.
Niedersächsische Quarantäne-Verordnung
Zusammen mit der Corona-Verordnung hat das Land Niedersachsen auch seine Quarantäne-Verordnung verlängert. Die Quarantäne-Zeit wird auf 14 Tage verlängert. Wer sie nach fünf Tagen beenden will, benötigt einen negativen PCR-Test. Wer aus einem Risikogebiet mit Corona-Mutationen einreist, kann die Quarantäne trotz negativen Test nicht vorzeitig verlassen.
Der Landkreis Osterholz hat ein Bürgertelefon bei allgemeinen Fragen zur Niedersächsischen Corona-Verordnung geschaltet. Dies ist zu den Öffnungszeiten unter 04791/930 2900 erreichbar.