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Neues Servicekonto

Der Landkreis Osterholz weist darauf hin, dass digitale Dienstleistungen ab dem 1. April nur noch mit einer BundID genutzt werden können.

Beim Landkreis und den angehörigen Kommunen können bislang 79 Dienstleistungen digital in Anspruch genommen werden, davon werden 57 in eigener Zuständigkeit wahrgenommen.

Für die meisten Angebote war bisher ein Servicekonto erforderlich. Das Land Niedersachsen stellt das eigene Servicekonto allerdings bis Zum Ende von März 2024 ein. Deshalb kann in Niedersachsen ab dem 1. April nur noch das Servicekonto vom Bund, die BundID, genutzt werden. Nutzer:innen müssen sich die BundID vorher anlegen. Je nach gesetzlichen Anforderungen wird für einige Dienstleistungen zusätzlich die Online-Funktion des Personalausweises benötigt.

Im ersten Schritt beim Anlegen einer BundID wird lediglich ein Benutzername und ein Kennwort benötigt. „Mit Hilfe der BundID kann die eigene Identität auf sichere weise online belegt werden. Dank der BundID können angefangenen Online-Anträge gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt zu Ende bearbeitet und abgeschickt werden“, erklärt Sven Tunnat, Leiter Digitalisierung beim Landkreis Osterholz. Wenn bei einem Online-Service sowohl die BundID als auch der Personalausweis nötig sind, gilt das Dokument als von Hand unterschrieben.

Für die grundlegende Nutzung von digitalen Dienstleistungen bietet der Landkreis am Donnerstag, 25. April, von 17 bis 19 Uhr eine Veranstaltung im großen Sitzungssaal des Kreishaus I an. Die kostenfreie Veranstaltung „Digitale Dienstleistungen beim Landkreis Osterholz“ steht allen Interessierten zur Verfügung. Aufgrund einer begrenzten Platzanzahl ist eine Anmeldung unter landkreis-osterholz.de/regional/veranstaltungen erforderlich. Unter landkreis-osterholz.de/BundID stehen alle Informationen und Erläuterungen zur BundID zur Verfügung.


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