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Neue Schiedsleute in Osterholz-Scharmbeck begrüßt

Osterholz-Scharmbeck (nek). Die Stadt hat zwei neue Schiedsleute: Kürzlich wurden Peter-Helge Rühl und Helmut Otten offiziell verabschiedet, ihre Posten übernehmen Karin Simon und Hans-Wolfgang Blum.
Bürgermeister Torsten Rohde verabschiedete gemeinsam mit der Direktorin des Amtsgerichts die scheidenden Schiedsleute und begrüßte ihre Nachfolger. Foto: nek

Bürgermeister Torsten Rohde verabschiedete gemeinsam mit der Direktorin des Amtsgerichts die scheidenden Schiedsleute und begrüßte ihre Nachfolger. Foto: nek

Mit Mitmenschen auszukommen, ist nicht immer ganz einfach. Was für den einen eine Lappalie ist, treibt den anderen zur Weißglut. Bevor sich der Frust gewalttätig entlädt, empfiehlt sich der Besuch einer Schiedsstelle. Das ehrenamtliche Schiedsamt ist die älteste Form der außergerichtlichen Einigung in Streitfragen. Am 13. Oktober 1827 wurde die erste Schiedsmannsordnung, beschränkt auf zivilrechtliche Streitigkeiten, nach Vorbild der englischen Friedensrichter, in Preußen eingeführt. Ziel des Schiedsmannswesens ist „vertragen statt klagen“, also, einen Streit nicht eskalieren zu lassen und Lösungen in gegenseitigem Einvernehmen der Streitgegner zu finden.
 
Zwei Jahrzehnte in der Schiedsstelle
 
Vier fünfjährige Wahlperioden lang hatte Peter-Helge Rühl, ehemaliger Ortsbrandmeister der Stadt Osterholz-Scharmbeck, das Amt des Schiedsmannes inne, sein Stellvertreter Helmut Otten stand ihm 18 Jahre zuverlässig zur Seite. Nun haben die beiden erfahrenen Schiedsleute mit einem lachenden und einem weinenden Auge ihr Amt aus Altersgründen aufgegeben.
„Ich habe großen Respekt vor dem Amt der Schiedspersonen“, sagte Bürgermeister Torsten Rohde bei der Verabschiedung der erprobten Schiedsleute im Rathaus der Stadt. „Es gehört gute Menschenkenntnis, Verhandlungsgeschick und viel Lebenserfahrung dazu, dieses Ehrenamt auszuüben“.
Rühl und Otten hätten viele zerstrittene Bürgerinnen und Bürger vor dem Gang zum Gericht bewahrt, führte Rohde weiter aus. „Gerichtsverfahren können sehr teuer werden, damit ersparen Schiedsverfahren allen Beteiligten hohe Kosten“, so Rohde. Ziel eines Schiedsverfahrens sei es immer, eine Einigung und damit langfristigen Frieden zwischen den Parteien zu erreichen, machte Peter-Helge Rühl deutlich, „nicht alle wollen miteinander befreundet sein“.
 
Schiedsamt vor Klage
 
Für bestimmte Streitigkeiten müssen Parteien sogar zum Schiedsamt gehen, bevor vor Gericht eine Klage erhoben werden kann. Dazu zählt das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn die Parteien zuvor versucht haben, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen, dies aber erfolglos geblieben ist.
Ehrenamtliche Schiedsleute werden immer von den Direktor:innen der zuständigen Amtsgerichte in ihrem Ehrenamt bestätigt, erläuterte Inken Tittel, Direktorin des Amtsbericht Osterholz-Scharmbeck, und damit Vorgesetzte der Schiedsleute. „Wir stehen den Schiedsleuten immer mit juristischem Rat zur Seite, denn ihre Entscheidungen sollen gut fundiert getroffen werden“, sagte Inken Tittel. Auch sie bedankte sich bei den beiden scheidenden Schiedsleuten für deren Geduld und Einsatzbereitschaft, denn sowohl Rühl als auch Otten übernahmen gelegentlich auch Streitfälle aus angrenzenden Bezirken.
Um die ausgeschriebenen Positionen der Schiedsperson und des Stellvertreters hatten sich Karin Simon, Verwaltungsfachwirtin in Bremen, und Hans-Wolfgang Blum beworben. Und waren gewählt worden. Bei der Verabschiedung ihrer Vorgänger erhielten die beiden aus den Händen von Inken Tittel ihre Bestätigungsschreiben.


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