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Neue Regeln für Reisende

Niedersachsen (eb). Das Land Niedersachsen hat vergangene Woche eine Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende erlassen. Diese gilt für alle Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 10 Tagen vor ihrer Einreise in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten haben.
In der aktuellen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung gibt es neue Regeln zur Quarantäne für Reisende.   Foto: AdobeStock - scaliger

In der aktuellen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung gibt es neue Regeln zur Quarantäne für Reisende. Foto: AdobeStock - scaliger

Die Verordnung löst den bisherigen § 17 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ab. Gegenüber den bisherigen Regelungen ergeben sich deutliche Veränderungen. Auf der Internetseite des Landkreises Osterholz ist die Verordnung ab sofort zu finden.
Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten im Ausland müssen sich nach ihrer Einreise unverzüglich in 10-tägige Quarantäne begeben. Dabei ist die eigene Wohnung/ Haus unmittelbar nach der Einreise aufzusuchen und sich dort ununterbrochen von anderen Menschen abgesondert aufzuhalten. Es ist also nicht gestattet, Besuch zu empfangen oder selbst die Wohnung/ das Haus zu verlassen (z.B. zum Spaziergang oder zum Einkaufen). Das Quarantäneerfordernis gilt auch für Menschen, die aus einem Risikogebiet über ein anderes Land nach Niedersachsen einreisen. Eine Übersicht über die aktuellen Risikogebiete im Ausland bietet das Robert-Koch-Institut (https://www.rki.de/covis-19-risikogebiete).
Es besteht wie bisher die Möglichkeit, die Quarantänezeit zu verkürzen. Neu ist, dass ein Coronatest erst frühestens nach dem fünften Tag der Einreise gemacht werden kann. Bis das negative Testergebnis vorliegt, müssen Reiserückkehrer*innen weiter in Quarantäne bleiben.
Weiterhin müssen sich Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten unverzüglich nach der Einreise beim Gesundheitsamt des Landkreises melden. Dies ist seit Montag über eine digitale Einreiseanmeldung unter der Internetadresse www.einreiseanmeldung.de möglich. Sollten sich innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise Krankheitssymptome entwickeln, ist das Gesundheitsamt gesondert hierüber zu informieren (gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de).
Neu sind auch mehrere Ausnahmen der Quarantänepflicht. So müssen sich etwa Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, nicht in Quarantäne. Ausgenommen sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen Grenzpendler*innen, die aus beruflichen Gründen die Grenze überqueren sowie Durchreisende und Beschäftigte im Waren-, Güter- und Personentransport oder hochrangige Diplomat*innen.
Touristische Übernachtungen innerhalb von Deutschland sind derzeit nach der niedersächsischen Corona-Verordnung untersagt. Auch private Besuche oder tagestouristische Ausflüge sollten unterbleiben.
Der Landkreis Osterholz wird in Kürze unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ein- und Rückreise aus ausländischen Risikogebieten zur Verfügung stellen. Zudem steht das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes unter 04791/930 2900 bei Fragen zur Verfügung.


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