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Neue Quarantäne-Regeln

Niedersachsen (eb). Das Robert Koch Institut (RKI) hat jüngst die Regelungen für Kontaktpersonen angepasst. Die bisherige Einteilung in Kontaktpersonen in verschiedene Kategorien wurde vereinfacht. Das Quarantäneerfordernis für bereits geimpfte Personen und Personen, die kürzlich eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben, entfällt.

Nun unterscheidet das Gesundheitsamt nur noch „enge Kontaktpersonen“ (vormals Kategorie 1) oder stellt fest, dass der ermittelte Kontakt zu einem positiven Corona-Fall nicht nah oder lange genug war und somit keine Quarantäne erfordert.
Enge Kontaktpersonen sind Personen, die unmittelbaren Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten. Dies ist z.B. der Fall, wenn enger körperlicher Kontakt bestand, ein Kontakt ohne Mindestabstand und Maske über mindestens 10 Minuten stattgefunden hat. Oder wenn der Kontakt im engen, schlecht gelüfteten Innenraum mit hoher Aerosolkonzentration über mehr als 10 Minuten andauerte. Dies gilt auch, wenn alle Beteiligten eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben (z.B. bei Besprechungen). Bei notwendigen Zusammenkünften sollte daher unbedingt auf eine ausreichende und regelmäßige Lüftung und Abstand geachtet werden; ein Fenster auf Kipp - auch auf Dauer - reicht nicht aus.
Enge Kontaktpersonen erhalten wie bisher einen Bescheid des Gesundheitsamtes, der eine Quarantänezeit von wenigstens 14 Tagen vorsieht. Gleichzeitig wird ein Testangebot unterbreitet. Eine weitere und ganz erhebliche neue Festlegung des RKI ist, dass bei bereits vollständig geimpften Personen (ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung) sowie bei Personen, die in den letzten 6 Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht haben, nun keine Quarantäne als Kontaktperson erforderlich wird.


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