Millionenhilfe für den Brandschutz
Landkreis. Das Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung unterstützt 30 besonders finanzschwache Kommunen mit sogenannten Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben. Insgesamt stehen dafür rund 18,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sind für notwendige Investitionen im Bereich des abwehrenden Brandschutzes vorgesehen.
Gefördert werden unter anderem der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Feuerwehrhäusern sowie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung und Dienst- und Schutzkleidung. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit der kommunalen Feuerwehren auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen zu sichern.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, betont: „Dass wir die im Jahr 2018 begonnene gezielte Unterstützung von besonders finanzschwachen Kommunen auch in 2026 fortsetzen können, freut mich sehr. Der Investitionsbedarf der Kommunen in den Brandschutz ist nach wie vor groß. Die allgemein gestiegenen Kosten machen auch hier eine finanzielle Unterstützung erforderlich. Wir wollen, dass auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen Investitionen in diesem wichtigen Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung getätigt werden können. Die Mittel sind gut angelegt: Mit diesem Geld wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Land und das Engagement ihrer Mitglieder nachhaltig gestärkt. Dies trägt zu unserer aller Sicherheit bei.“
Förderung bis zu 75 Prozent der Kosten
Die Bedarfszuweisungen decken in der Regel rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Bei größeren Einzelmaßnahmen ist die maximale Fördersumme auf 1,6 Millionen Euro begrenzt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kommunen ihre Konsolidierungsbereitschaft nachweisen und ihre finanziellen Spielräume bereits ausgeschöpft haben.
Rechtsgrundlage ist § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich. Bedarfszuweisungen richten sich an Kommunen, deren eigene Steuereinnahmen nicht ausreichen, um notwendige Ausgaben aus eigener Kraft zu finanzieren.
Konkrete Förderungen im Landkreis Osterholz
Auch mehrere Kommunen im Landkreis Osterholz profitieren von dem Programm. Die Gemeinde Grasberg erhält 430.000 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20 für die Ortsfeuerwehr. In der Stadt Osterholz-Scharmbeck wird die Anschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs für die Ortsfeuerwehr mit 450.000 Euro bezuschusst. Ebenfalls 450.000 Euro fließen in die Gemeinde Worpswede, die einen Gerätewagen-Logistik mit dem Schwerpunkt Hygiene beschafft.
Damit werden vor Ort konkrete Investitionen ermöglicht, die sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Arbeitsbedingungen der überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräfte verbessern sollen.
Gelebte Solidarität



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