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Maßnahmenplanung in FFH-Gebieten: Landkreis veröffentlicht Entwürfe

Landkreis Osterholz (eb/jm). Die Kreisverwaltung hat die von der Europäischen Union festgelegten FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) als Naturschutzgebiete gesichert. Im Rahmen der Maßnahmenplanung veröffentlicht der Landkreis vorläufige Pläne, zu denen Betroffene Stellung nehmen können.

Die Entwürfe der Planungen für „Billerbeck und Oldendorfer Bach“, „Truper Blänken“ sowie „Schönebecker Aue“ stehen jetzt im Internet zur Einsicht bereit. Die Maßnahmenplanung soll aufzeigen, welche aktiven Maßnahmen erforderlich sind, um die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere in den Schutzgebieten zu erhalten und erforderlichenfalls zu verbessern. Betroffene können sich zur Planung äußern.
„Bei der Maßnahmenplanung geht es um die Konzeption der Pflege- und Biotopmaßnahmen, die innerhalb der FFH-Gebiete erforderlich sind, um die dort vorhandenen Lebensräume sowie die Bestände von Pflanzen- und Tierarten in einem guten Zustand zu erhalten“, erklärt Landrat Bernd Lütjen. Im Gegensatz zu den Schutzgebietsverordnungen seien die Maßnahmenpläne nicht rechtsverbindlich. Der Landkreis sei aber gehalten, die vorgeschlagenen Maßnahmen auch umzusetzen.
Die Kreisverwaltung hat auf ihrer Internetseite zu dem Thema Informationen bereitgestellt. Neben allgemeinen Erläuterungen umfassen diese die bereits abgeschlossenen Managementpläne sowie die Entwürfe der laufenden Planungen. Inzwischen fertiggestellt sind die Managementpläne zu den Planbereichen „Heilsmoor und Springmoor“, „Quelltäler der Wienbeck“ und „Brundorfer Moor“. Zu folgenden Planbereichen stehen Entwürfe der Entwicklungsziele auf der Internetseite zur Einsicht bereit: „Billerbeck und Oldendorfer Bach“, „Truper Blänken“ sowie „Schönebecker Aue“. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Zielvorstellungen befinden sich noch in der Erarbeitung. Die Maßnahmenkonzepte werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht, teilt der Landkreis mit.
 
Mehrere Gelegenheiten zur Stellungnahme
 
„Eigentümer, Pächter und Verbände sind herzlich eingeladen, sich die Entwürfe anzusehen und sich dazu zu äußern“, so Landrat Lütjen. „Das geht formlos und ohne eine besondere Frist,“ erläutert Landrat Lütjen mit Blick auf den rein gutachtlichen Charakter der Planung. Stellungnahmen, die den Landkreis kurzfristig erreichen, können bei der Erstellung der Zielkonzepte für die genannten Planentwürfe noch berücksichtigt werden. Später eingehende Stellungnahmen finden Berücksichtigung in den folgenden Planungs- und Umsetzungsphasen.
Nach Erarbeitung und Veröffentlichung des Entwurfes der Maßnahmenkonzepte bietet sich erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Landkreis werde, bevor Maßnahmen realisiert werden, mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen. „Naturschutz kann am besten gemeinsam gelingen“, betont Landrat Lütjen. „Daher ist es mir ein Anliegen, dass die Maßnahmen weitmöglich im Einvernehmen mit den Eigentümern und Nutzern der Flächen umgesetzt werden.“
 
Enger Zeitplan
 
Der Zeitraum für die gesamte Maßnahmenplanung ist aufgrund der vom Land Niedersachsen und der EU gesetzten Fristen eng begrenzt. In den nächsten Monaten wird der Landkreis weitere Entwürfe von Managementplänen auf seiner Internetseite veröffentlichen. Auch hierzu können Planungsbetroffene dann Stellung nehmen. Die Zeitplanung variiert je nach Gebiet. Sie ist den vom Landkreis im Internet zur Verfügung gestellten Informationen zu entnehmen. Fragen der Betroffenen beantwortet das zuständige Planungs- und Naturschutzamt des Landkreises.


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