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Maskenpflicht weiter gelockert

Niedersachsen (eb). Das Land Niedersachsen hat mit der jetzt in Kraft getretenen, mittlerweile 89. Corona-Verordnung, nur noch in wenigen Bereichen niedrigschwellige Maßnahmen getroffen. Die Dauer der neuen Verordnung ist bis zum 22. Juni 2022 vorgesehen.

In Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichten entfällt für die dort Beschäftigten sowie Besucher:innen die gesetzliche Verpflichtung über das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen. Stattdessen müssen die Leitungen dieser Einrichtungen Regelungen über das Tragen im Rahmen des Hygienekonzepts treffen. Für Arztpraxen bleibt es weitgehend bei der bisherigen Maskenpflicht.
In dem Zuge hat auch der Landkreis Osterholz die bisher geltende Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Kreishäusern aufgehoben. Im Landkreis Rotenburg muss ab dem 1. Juni kein Mund-Nasen-Schutz mehr in den Gebäuden des Landkreises getragen werden.
Allerdings wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin empfohlen.


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