Lütjen begrüßt Neubürger:innen
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im großen Sitzungssaal überreichte der Landrat die Einbürgerungsurkunde und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor gab jede:r Bewerber:in eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten.
Mit Gambia, Italien, Kroatien, Syrien, Polen, Marokko, der Türkei, dem Iran und der Niederlande sind auch bei der zweiten Einbürgerungsfeier des Landkreises im Jahr 2021 viele Herkunftsländer vertreten. Das gilt auch für die Berufe der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger:innen: Von der Auszubildenden zur Pflege fachfrau, über den Kaufmann, den Produktionshelfer, der Reinigungskraft, den Staplerfahrer und der Erzieherin, dem Friseur, der chemisch-technischen Assistentin sowie dem Rentner sind viele Berufe und Beschäftigungen unter den Neubürgerinnen und Neubürger vertreten.
Landrat Bernd Lütjen betonte in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung ein für beide Seiten bedeutendes Ereignis sei. Deshalb freue er sich nach einer coronabedingten längeren Pause nun bereits die zweite persönliche Einbürgerung in diesem Jahr vornehmen zu können. Sich einbürgern zu lassen bedeute für die Bewerberinnen und Bewerber, mit allen Rechten und Pflichten ein Staatsbürger dieses Landes werden zu wollen.
Besonders bezog er sich bei sei- ner Ansprache im Rahmen der Feierstunde auf das Wahlrecht, da dies für viele Bewerber:innen eine große Motivation für die Einbürgerung darstelle – dies zeigte auch die jüngste Feierstunde. „Die Bundestagswahlen stehen nun kurz bevor und Sie haben durch Ihre Einbürgerung die Chance unser Land mitzugestalten“, so der Landrat. Alle Neubürger:innen seien daher herzlich eingeladen, bereits am kommenden Sonntag, 26. September 2021 ihr neues Wahlrecht zu nutzen und den Bundestag in ihrer Wohnortgemeinde zu wählen.
Vor einer Einbürgerung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis. Weiterhin muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden können und ein Sprachtest bestanden sein. Eingebürgert wird zudem nur, wer keine erheblichen Straftaten begangen hat und bei dem auch seitens des Verfassungsschutzes keine Bedenken bestehen. Eine Vereinfachung gibt es zum Beispiel für anerkannte Asylbewerber:innen und Ehegatt:innen von deutschen Staatsangehörigen: In diesen Fällen kann die notwendige Aufenthaltszeit verkürzt werden. Zusätzlich muss der Einbürgerungstest erfolgreich absolviert werden.