Lockerungen in Niedersachsen ab 8. Juni
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen bis mindestens zum 29. Juni fortzusetzen. Daher treten hierzu keine Veränderungen mit der neuen Corona-Verordnung ein.
Veranstaltungen
Die Anzahl der zugelassenen Teilnehmer*innen bei Hochzeiten, Taufen, Konfirmationen, Kommunionen, Beerdigungen und ähnlichen Anlässen wird von 20 Personen auf 50 Personen erhöht. Auch sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder die Durchführung und der Besuch kultureller Veranstaltungen im Freien (z.B. Darstellende Künste, Musik, Literatur) mit bis zu 250 Personen möglich sein. Einzelheiten regelt die Verordnung in § 1 Absatz 5c. Erlaubt sind auch wieder unter bestimmten Voraussetzungen Spezialmärkte mit Eintrittsgeld unter freiem Himmel sowie Indoor-Spielplätze (§2d).
Übernachtungen
Die Kapazitätsgrenze in Hotels, auf Campingplätzen und in Jugendherbergen wird ebenfalls weiter erhöht. Ab dem 8. Juni 2020 dürfen maximal 80 Prozent belegt werden. Berufliche Übernachtungen sowie Dauercamper müssen weiterhin nicht bei der Kapazitätsgrenze angerechnet werden. Für Ferienhäuser und -wohnungen fällt die Wiederbelegungssperre von 7 Tagen weg. Für Restaurationsbetriebe wird auf eine Unterscheidung von Speise- und Schankwirtschaft zukünftig verzichtet. Ausschlaggebend ist eine Anerkennung nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz. Damit können auch Bars mit Einschränkungen wieder öffnen. Shisha-Bars müssen geschlossen bleiben.
Sport
In Sporteinrichtungen (Sporthallen, Vereinsplätze, Fitnessstudios) dürfen ab Montag auch wieder Umkleiden, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten genutzt werden, wenn auch hier auf Abstand und die allgemeinen Hygienevorschriften geachtet wird.
Neben Freibädern ist es grundsätzlich möglich, ab Montag auch wieder die Hallenbäder und Indoor-Spaßbäder zu öffnen. Für die Hallenbäder im Landkreis Osterholz sind noch Vorbereitungen notwendig, so dass eine Eröffnung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Interessierte Besucherinnen und Besucher sollten sich vorab auf den jeweiligen Internetseiten oder bei den Gemeinden erkundigen.