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Lockdown verlängert

Berlin/Niedersachsen (pvio).Die wichtigsten Regeln für die „entscheidenden Wochen“ im Überblick.
Ab in die Verlängerung: Der Lockdown geht weiter bis zum 14. Februar. Ob es zum Valentinstag lockerer wird? Es bleibt zu hoffen.

Ab in die Verlängerung: Der Lockdown geht weiter bis zum 14. Februar. Ob es zum Valentinstag lockerer wird? Es bleibt zu hoffen.

Berlin/Niedersachsen (pvio). Bund und Länder haben sich am Dienstag auf den gemeinsamen Beschluss geeinigt, dass der Lockdown bis zum 14. Februar verlängert werden soll. Das heißt: Zum einen dauern die Regelungen, die zum 31. Januar enden sollten, zwei Wochen länger an. Zum anderen gab es einige Verschärfungen. Der Überblick. Vor allem beim Thema Schule und Kita habe man viel gestritten und gerungen, wie Kanzlerin Angela Merkel auf der Pressekonferenz mitteilte. Fast acht Stunden dauerte die Bund-Länder-Konferenz. Seinen bestimmten Inhalt erhielt der Beschluss vor allem durch die Herausforderung durch die Coronamutante. Bei der Mutation geht man davon aus, dass sie ansteckender ist und auch Kinder und Jugendliche leichter mit infiziert werden können. Weil sich die Mutante in Großbritannien im Lockdown mit geöffneten Schulen ausbreitete, liegt auch den im Bund-Länder-Beschluss vorgesehenen (Teil-)Schulschließungen die Annahme zugrunde, dass geöffnete Schulen zum Infektionsgeschehen beitragen. Die bereits vorab diskutierten Ausgangssperren wurden nicht beschlossen. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen liegt nun bei den Ländern. Vom gemeinsamen Beschluss abzuweichen, ist aufgrund der föderalen Struktur möglich. Mit der überarbeiteten Verordnung wird kommende Woche (KW 4) gerechnet. Bis dahin gilt die Verordnung vom 10. Januar. Fest steht aber bereits, dass in Niedersachsen die Schulen offenbleiben und weiter im Wechsel unterrichtet wird. Die Präsenzpflicht ist jedoch aufgehoben. Wer sein Kind nicht in die Schule schicken möchte, muss dazu einen Antrag stellen. Kritik von der Opposition Linkenpolitiker Bartsch kritisierte am Vorgehen, dass das Parlament erneut nicht in die Beschlussfindung einbezogen wurde. Ebenso wurde von Teilen der Opposition bemängelt, dass das die Regierung beratende Expert:innengremium zu einseitig besetzt sei. Es reiche nicht aus, nur Virolog:innen zur Beratung heranzuziehen, die nur aus epidemiologischer Sicht die Sachlage beurteilen und entsprechend ein härteres Vorgehen fordern. Ebenso bedürfe es der psychologischen, soziologischen und wirtschaftlichen Beratung. Einen Lichtblick bei der Konferenz gaben die sinkenden Infektionszahlen. Bis Mitte Februar soll eine sichere Öffnungsstrategie vorgelegt werden. Bis dahin gelten folgende Maßnahmen: Verschärfte Maskenpflicht In Niedersachsen sind künftig sogenannte OP-Masken im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu zählen OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2. Kontaktbeschränkungen In Niedersachsen bleibt die aktuell geltende 1 plus 1-Regelung bei den Kontaktbeschränkungen weiter bestehen: Erlaubt ist nur, sich mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zu treffen. Es wird aber angeraten, sich nur mit einem kleinen und festen Personenkreis zu treffen. Schulen und Kitas Grundschulen bleiben offen, die Präsenzpflicht ist allerding aufgehoben und die Klassen bleiben im aktuell geltenden Wechselunterricht. Weiterführende Schulen bleiben im Homeschooling. Für Abschlussklassen gibt es Präsenzunterricht im Wechsel, Homeschooling ist aber auch möglich. Kitas bleiben geschlossen. Es wird aber eine Notbetreuung zu 50 Prozent angeboten. Homeoffice Arbeitgeber:innen müssen ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Arbeitnehmer:innen werden gebeten, das Angebot zu nutzen. Zur Entzerrung des ÖPNV sollen Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden. Die vom Kabinett am Mittwoch, 20. Januar, verabschiedete „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ sieht keine verschärften Kontrollen oder Sanktionen vor. Aber eine Einschaltung der Behörden sollte ein Unternehmen sich weigern, Homeoffice anzubieten, obwohl die Arbeit es zuließe. Für Angestellte muss in den Arbeitsräumen jeweils eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung stehen, Alten- und Pflegeheime In Alten- und Pflegeheimen werden die aktuell geltenden Hygienevorschriften weiter beibehalten. Diese Regelungen gelten auch für Einrichtungen mit Menschen mit Behinderung. Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohner:innen eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, komme den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Bis Mitte Februar sollen alle Bewohner:innen, die eine Impfung wünschen, geimpft worden sein. Gottesdienste In Kirchen, Synagogen und Moscheen sind Gottesdienste sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter Einhaltung der bekannten Beschränkungen zulässig. Corona-Hilfen Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbstständige soll einfacher, die Hilfen ausgeweitet werden. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt. Weiterhin gilt: Der Einzelhandel bleibt dicht und die Menschen in der Öffentlichkeit nüchtern. Öffnen dürfen weiterhin nur Geschäfte des täglichen Bedarfs. Foto: adobestock/kristinarütten


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