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Landkreis unterstützt pädagogisches Personal bei Tests in Kitas und Schulen

Landkreis (eb). Der Landkreis schult Pädagog:innen in Corona-Schnelltestungen und übernimmt die Hälfte von deren Kosten.

Landkreis (eb). Der Landkreis schult Pädagog:innen in Corona-Schnelltestungen und übernimmt die Hälfte von deren Kosten.

Die Niedersächsische Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbände haben sich kürzlich mit den Verbänden von Kindertageseinrichtungen sowie den Landesverbänden der Hausärzte über ein Testangebot für das in Kindertageseinrichtungen in Präsenz tätige Personal, Kindertagespflegepersonen und das an öffentlichen und allgemein- und berufsbildenden Schulen in Präsenz tätige Personal außerhalb der Lehrerschaft verständigt. Danach besteht für diesen Personenkreis die Möglichkeit, sich einmal die Woche freiwillig auf das Corona-Virus testen zu lassen. Der Landkreis unterstützt nun die Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung der Teststrategie und bietet Schulungen für die eigene Durchführung an.
Mit den regelmäßigen Testungen soll zunächst die Zeit bis zum Impfangebot begleitet werden.
Schulung von Mitarbeiter:innen
Der Landkreis Osterholz wird nun alle Kindertageseinrichtungen ansprechen und ihnen anbieten, eine Schulung zur eigenen Durchführung der Corona-Schnell-Tests wahrzunehmen. Dabei werden einzelne Mitarbeitende der Einrichtungen durch das Gesundheitsamt geschult, die im Anschluss die Testungen in der Einrichtung vor Ort für das Kollegium anbieten können. „Wir haben hiermit bereits in den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet sehr gute Erfahrungen gemacht“, berichtet Landrat Bernd Lütjen. Auch für die Beschäftigten sei dieses Testangebot hilfreich, denn so entfalle die notwendige Terminvereinbarung und der Gang zum Arzt. Für die Lehrkräfte an den Schulen hat das Land Niedersachsen bereits ein regelmäßiges Testangebot bei den niedergelassenen Ärzten unterbreitet. Kommunale Angestellte in Schulen können die Testungen ebenfalls bei einem niedergelassenen Arzt wahrnehmen. Die Kosten für die Tests werden für die Lehrkräfte vom Land Niedersachsen und für die kommunalen Angestellten in Schule und Kita zu 50 % vom Träger und zu 50 % vom Land Niedersachsen getragen.


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