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Patrick Viol

Kommentar: Kritische Distanz schafft Platz zur Entfaltung

Das Sexualstrafrecht kann sich in seiner aktuellen Form negativ auf die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken.
Auf dem Terrain der Sexualität liegen einige moralische Tretminen. (Bild: Malevich/commons)

Auf dem Terrain der Sexualität liegen einige moralische Tretminen. (Bild: Malevich/commons)

Bild: Patrick Viol

Ganz klar: Kleinkinder müssen durch die Gesellschaft vor sexualisierter Gewalt besser geschützt werden. Dazu zählt selbstverständlich nicht nur der Versuch, Gewalt und Missbrauch, sondern auch die Verbreitung von Material zu verhindern, das sexualisierte Gewalt an Kindern für den Konsum darstellt.
Bei der Kampagne „Melden statt weiterleiten“ - das legt die Inszenierung verstörter Jugendlicher in den Clips nahe - geht es nicht nur darum, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche unwissentlich Straftaten begehen. Zugleich geht es auch darum, dass Kinder und Jugendliche sich nicht gegenseitig traumatisieren, indem sie sich Videos zuschicken, in denen Kinder missbraucht werden; dass sie sich also nicht gegenseitig negativ in ihrer sexuellen Entwicklung beeinflussen. So handelt es sich bei dieser Kampagne um einen Strang einer größer und längerfristig angelegten Strategie: Weil der Gesetzgeber im Grunde weiß - weil ihm das auch Strafrechtler*innen bestätigen -, dass strengere Verbote im Sexualstrafrecht und höherer Strafen für Kindesmissbrauch kein Mittel sind, um ihn zu verhindern, setzt man auf Prävention: auf Sensibilisierung und sexuelle Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, damit sie keine Erwachsenen werden, die Filme drehen, in denen sie Kinder vergewaltigen.
Weil aber die Eltern von heute darauf bestehen, dass der Staat auch unmittelbar und nicht nur auf lange Sicht tätig wird, verschärft er im Zuge aufgedeckter Missbrauchskandale immer wieder das Sexualstrafrecht, um verängstigte Eltern zu befriedigen.
Diese Zweigleisigkeit wirft aber zumindest die Frage auf, ob die verschärfte Gesetzgebung im Zusammenspiel mit Eltern, die sich in ihrer Erziehung stumpf nach ihr richten, nicht selbst einen negativen Einfluss auf die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ausübt.
Sicherlich: Der Staat braucht Gesetze, um gegen wirkliche Straftäter vorgehen zu können. Aber indem er strafrechtlich nicht zwischen einem Nacktbild, das eine verliebte 13-Jährige ihrem 14-jährigen Freund schickt, und einem Video, in dem ein 40-Jähriger ein Baby vergewaltigt, unterscheidet, sondern beides Kinderpornografie sein soll, fällt der Staat ein Urteil über das unwillkürliche Begehren einer 13-Jährigen als pervers und gefährlich. Wie er ebenso das Begehren des 14-Jährigen nach seiner 13-Jährigen Freundin verurteilt.
Dies - die Erfahrung, des persönlichen Begehrens als etwas gesellschaftlich Verbotenem - kann Kinder und Jugendliche ebenso verstören und sie in einen Strudel von Scham und Selbstzweifeln ziehen, ob mit ihrem Begehren etwas nicht stimmt. Hier braucht es Differenzierzug. Darüber hinaus: Auch ist die vom Gesetz, das jedweden Sexualkontakt unter 14 verbietet, ausgehende Implikation, Kinder unter 14 seien asexuelle Wesen und sexuelle Erfahrung vor 14 seien nicht „normal“ auch fraglich im Hinblick auf ihre Förderlichkeit für die Präventionsstrategie. Wenn es darum geht, dass Kinder eine Fähigkeit „sexueller Selbstbestimmung“ in der Form erlangen, dass sie für andere Menschen nicht unangenehm oder zur Gefahr werden, sollte man zumindest als Eltern zugestehen, dass sich nur etwas entwickeln kann, was von Anfang an angelegt ist; dass sich nur etwas entfalten kann, wenn es sich auch ausprobiert.
Bei der Erziehung sollte es also darum gehen, die Verbote im Sexualstrafrecht als juridisches Instrument der Strafverfolgung zu reflektieren und sie nicht primär als Maßstab der moralischen Beurteilung und Maßregelung der erwachenden Sexualität der eigenen Kinder heranzuziehen. Zum Sexualstrafrecht bedarf es in der Erziehung eine kritische Distanz, damit es nicht zum moralischen Druck wird, das auf dem Gewissen von Heranwachsenden lastet.
Denn damit Sexualität glücklich gelingen kann, bedarf es einer Kultivierung von Zartheit und Schwäche. Die aber braucht zu ihrer Entfaltung immer auch: Freiheit.


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