Jugendparlament - In Grasberg werden Jugendvertreter gewählt
Gemäß der entsprechenden Wahlordnung werden die neun Jugendlichen des Jugendparlaments in freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wählbar sind alle Jugendlichen der Gemeinde Grasberg vom 12. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Alle wählbaren Jugendlichen können eine Kandidatur bis zum 40. Tag vor der Wahl der Wahlleiterin durch Einreichung eines Wahlvorschlages vorgeschlagen werden oder sich selbst vorschlagen. Dieser Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Schule/Ausbildung/Beruf, Geburtsort, Wohnort und Wohnung der Bewerberin/des Bewerbers. Er muss bis zum 26. Oktober, 24 Uhr, bei der Gemeinde Grasberg, Speckmannstraße 30 in 28879 Grasberg vorliegen. Entsprechende Vordrucke liegen in der Bürgerinfo des Rathauses bereit oder können unter www.grasberg.de heruntergeladen werden.
Der Wahlvorschlag wird durch die Wahlleiterin geprüft. Nach Prüfung der Zulässigkeit der Vorschläge wird die Liste mit den zugelassenen Wahlvorschlägen anschließend unverzüglich amtlich bekannt gegeben. Die sich hieran anschließende Wahl der neun Jugendlichen erfolgt mit einem Online-Wahlverfahren. Hierfür wird jeder Wählerin/jedem Wähler bis spätestens zum 29. November ein Einmalpasswort zur Teilnahme übersandt. Jede Wählerin/jeder Wähler hat drei Stimmen.
Der Stimmzettel wird direkt im Wahlprogramm zur Onlinewahl erstellt. Damit Wahlberechtigte ihre Internetzugang ihre Stimme abgeben können, wird durch die Wahlleiterin ein Wahlraum während des Wahlzeitraumes eingerichtet. Der Wahlraum kann in diesem Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung genutzt werden.