Inklusion ohne "Sonderrolle"
Kinder und Jugendliche sollen nicht mehr aufgrund einer Behinderung vom regulären Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden, sondern im Rahmen einer inklusiven Beschulung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung am Unterricht teilnehmen können. Dies ist das Ziel, welches sich der Landkreis Osterholz auf die Fahnen geschrieben habe.
In manchen Fällen benötigen Kinder mit Behinderungen in Teilen des Unterrichts in der Regelschule eine besondere Unterstützung, um eine Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.
Vielfach gelinge es den Lehrkräften allerdings, durch entsprechend angepasste unterrichtliche Konzepte, den Bedürfnissen aller Kinder in der Klasse gut gerecht zu werden, wie der Landkreis mitteilt. Dieses Bemühen sei im Sinne der beeinträchtigten Kinder auf jeden Fall zu begrüßen, da durch die Zuordnung einer persönlichen Assistenz das betroffene Kind auf jeden Fall eine Sonderrolle in der Klassengemeinschaft einnimmt, die es, wenn immer es geht, zu vermeiden gelte.
Erst die schulischen Ressourcen
Vorrangig zur Unterstützung und im Sinne des Kindes zu nutzen seien daher zunächst die schulischen Ressourcen wie schulische Sozialarbeit, Pädagogische Mitarbeitende, Sonderpädagogen, OBUS etc.
Erst wenn alle diese Ressourcen (deren tatsächliche Verfügbarkeit aufgrund der Landeszusage vorausgesetzt wird) nicht ausreichen, um eine Teilhabe des beeinträchtigten Kindes am Unterricht zu gewährleisten, kann ergänzend eine schulische Assistenz in Betracht kommen, so der Landkreis. Hierbei handele es sich um einen persönlichen sozialrechtlichen Anspruch des Kindes, der im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtplanverfahrens vonseiten des Landkreises zu entscheiden ist.
Hospitationen zur Entwicklungsbegleitung
Ein Bestandteil dieses Gesamtplanverfahrens seien regelmäßige Hospitationen der pädagogischen Fachkräfte des Landkreises in Unterrichtssituationen der Kinder, um u. a. deren Entwicklung nah zu begleiten, Veränderungen in der Unterrichtsgestaltung wahrzunehmen oder anzuregen und insbesondere auch die Interaktion in der Klassengemeinschaft gut beurteilen zu können. „Für die Kinder am wenigsten beeinträchtigend sind hierbei die unangekündigten Unterrichtsbesuche, die wir aufgrund der höheren Qualität der Ergebnisse grundsätzlich auch beibehalten wollen. Wenn die Hospitation tatsächlich einmal gar nicht in die persönlichen Abläufe des Kindes passen sollte, wird sie natürlich verschoben“, so Erste Kreisrätin Heike Schumacher. „So stehen wir eng an der Seite der Kinder und auch ihren Eltern immer beratend zur Verfügung“.
Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe
Die im Landkreis Osterholz eingesetzten Schulassistenzen sind ganz überwiegend bei der örtlichen Lebenshilfe beschäftigt, mit der eine enge Zusammenarbeit besteht. Geschäftsführer Olaf Bargemann ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, „dass auch die Lebenshilfe immer auf eine größtmögliche Selbstständigkeit der von ihr begleiteten Kinder hinarbeitet. Angesichts erhoffter Entwicklungsschritte der Kinder sollte eine assistenzunabhängige inklusive Beschulung immer das Ziel sein, so dass Umfang und Inhalt der Leistung stets überprüft und angepasst werden müssen.“
„Insgesamt haben wir eine Verdoppelung der bewilligten Schulassistenzen in den letzten 5 Jahren bei mittlerweile 204 Kindern zu verzeichnen,“ so Landrat Bernd Lütjen, „wobei hier manche Gemeinden im Grundschulbereich überproportional vertreten sind. Das Finanzvolumen hat sich in diesem Zeitraum vervierfacht und der Landkreis stellt aktuell über 4 Millionen Euro/Jahr zur Verfügung. Von einem Sparkurs kann bei dieser Entwicklung nun wirklich keine Rede sein. Eine Kürzung dieser Mittel ist nicht vorgesehen.“
Die Mittel vom Land
Das Land Niedersachsen begleitet die Einführung der inklusiven Schule mit finanziellen Ressourcen. Bezuschusste das Land 2013 die Einführung noch mit 178 Millionen, waren es 2020 bereits 434 Millionen Euro.
Bei den personellen Ressourcen setzt das Land auf sogenannte multiprofessionelle Teams bestehend aus Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie pädagogischen Fachkräften, wie z. B. Erzieherinnen und Erziehern, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten.