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Illumination - Spezial 2020

Bad Zwischenahn (eb). Die Verantwortlichen des Park der Gärten haben sich aufgrund der Coronapandemie entschieden, ein neues Jahreshighlight mit der Veranstaltung „Illumination - Spezial 2020“ zu kreieren.

Bad Zwischenahn (eb). Die Verantwortlichen des Park der Gärten haben sich aufgrund der Coronapandemie entschieden, ein neues Jahreshighlight mit der Veranstaltung „Illumination - Spezial 2020“ zu kreieren. Vom 1. August bis 6. September wird das inspirierende Gartenlicht-Design der Illumination mit spannendem Eventlicht sowie originellen Kunsthäppchen kombiniert und zu einem ganz besonderen Erlebnis in Szene gesetzt. Als weitere Attraktion gibt es eine Flächenweiterung, die Teile des hinteren Parks und Bereiche des Rhododendronparks miteinschließt. Da sich die richtige Stimmung erst in der Dämmerung sind die Öffnungszeiten des Parks während der „Illumination - Spezial 2020“ deutlich verlängert (Kasse bis 22 Uhr; Ausgänge bis 24 Uhr - das Abendticket gilt nicht). Bei der „Illumination - Spezial 2020“ sorgen Tausende Lichtquellen für stimmungsvolle sowie farbenreiche Sommerabende und verwandeln den Park zu einer außergewöhnlichen Flaniermeile. Es entsteht eine Welt voller Lichtund Schatten, mal wohnlich, mal außergewöhnlich, mal künstlerisch erleuchtet. Diese Mischung aus Neuem und Bewährten, aus Licht und Kunst machen die Veranstaltung zu einem atemberaubenden und emotionalen Abendvergnügen. Während der „Illumination - Spezial 2020“ bietet die Gastronomie im Restaurant Glashaus in der Mitte des Parks täglich ab 18 Uhr Kleinigkeiten und Snacks an. Die Illumination eignet sich gut für einen Familienausflug, egal ob klein oder groß, jeder findet etwas, was ihn hier beeindruckt. Auch auf alle Foto- und Videografen, die mal etwas Neues vor die Linse bekommen wollen, wirkt sie förmlich wie ein Magnet. Die Veranstaltung „Illumination - Spezial 2020“ wird von der Oldenburgischen Landesbank AG (OLB) und CEWE unterstützt.Weitere Informationen unter www.park-der-gaerten.de oder 04403/81960. Im Park gelten grundsätzlich die aktuellen Hygiene- und Abstandsbestimmungen für Niedersachsen.


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