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Gruppe der Impfberechtigten wird ausgeweitet

Osterholz (eb). Land Niedersachsen öffnet für den Impfstoff AstraZeneca teilweise die zweite Impfgruppe
 

Der Impfstoff von AstraZeneca stand bislang den Personen zur Verfügung, die wie die über 80-Jährigen zur Impfkategorie „mit höchster Priorität“ gehören, aber unter 65 Jahre alt sind. Hierunter fallen beispielsweise die Mitarbeitenden von Pflegeeinrichtungen. Da diese Gruppe vergleichsweise klein ist, hat das Land nun die Möglichkeit eingeräumt, auch Personen aus der zweiten Impfkategorie mit diesem Impfstoff zu versorgen. Auch hier gibt es jedoch vorgegebene Priorisierungen. Vorrangig sind nun zunächst die Einrichtungen der Eingliederungshilfe (einschließlich der Werkstätten) sowie die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte (Arztpraxen), die Beschäftigten der Krankenhäuser und im Fall eines erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisikos auch die Polizei und Ordnungskräfte mit einer Schutzimpfung zu versorgen. Der Landkreis werde nun auf diese Berufsgruppen aktiv zugehen. Dies gelte auch für Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen sowie Kita-Mitarbeitende, sobald hier nähere Informationen vom Land vorliegen.
Landrat Bernd Lütjen hält es für richtig, dass das Land nun die Gruppe der Impfberechtigten ausgeweitet hat. „Ziel muss es sein, den zur Verfügung stehenden Impfstoff auch tatsächlich unmittelbar zu verimpfen“, macht Lütjen deutlich. Nebenwirkungen könnten wie bei allen Medikamenten auch bei allen Impfstoffen vorkommen, so der Hinweis des Landkreises. Impfnebenwirkungen sind aber meist leichte Krankheitserscheinungen, die binnen weniger Tage vollständig abklingen. Sie betreffen die Injektionsstelle oder äußern sich als Allgemeinsymptome. Diese zeigen meist an, dass das Immunsystem sich wie erwünscht mit dem Impfstoff auseinandersetzt und die Impfstoffe wirksam sind. Vor jeder Impfung findet ein ärztliches Aufklärungsgespräch statt, in dem auch offenen Fragen zur Verträglichkeit der Impfung noch einmal besprochen werden können. Den Landkreis Osterholz und das Impfzentrum erreichen derzeit eine Vielzahl an Anfragen von Personen, die ebenfalls der zweiten Impfkategorie („mit hoher Priorität“) zuzuordnen sind und Vorerkrankungen aufweisen. Oftmals werden bereits Atteste eingereicht. Derzeit kann diesen Personen noch kein Impfangebot unterbreitet werden. Das Land Niedersachsen sieht eine Impfung dieser Personen aktuell nicht vor. Daher ist auch noch nicht geklärt, wie dieser Personenkreis zukünftig einen Termin vereinbaren kann und welche Unterlagen notwendig sind. „Ich bitte hier um Geduld“, erklärt Lütjen. Es sei zwar möglich, bereits jetzt gemeinsam mit dem Hausarzt Unterlagen zu erstellen, diese sollten aber aktuell noch nicht an den Landkreis oder das Land gesandt werden. „Wir werden schnellstmöglich informieren, wenn das Land hierzu nähere Informationen bekannt gibt“, schließt Lütjen ab.


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