red

Grundversorgung wird teurer

Weil die Bundesregierung zum Sparen verdonnert wurde, müssen die Kunden der Osterholzer Stadtwerke in den Grundversorgungstarifen mehr zahlen.

Landkreis Osterholz. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die daraus resultierenden Einsparungen im Bundeshaushalt zeigen zum 1. Januar 2024 bereits ihre ersten Auswirkungen in der Energiebranche. Zum Jahreswechsel ergeben sich Änderungen der staatlich regulierten Preisbestandteile.

 

Rund 10.000 Haushalte betroffen

 

So erhöhen sich beim Strompreis ab Januar 2024 durch den Wegfall der Unterstützung des Bundes u.a. für den Netzausbau die Übertragungsnetzentgelte sowie die §19-Umlage. Mit der §19-Umlage wird beispielsweise die stromintensive Industrie unterstützt, die sich nunmehr um etwa 60 Prozent erhöht. Bei Erdgas wurden die Gasspeicherumlage sowie der CO2-Preis erhöht. Diese Erhöhungen der staatlich regulierten Preisbestandteile können die Osterholzer Stadtwerke nicht auffangen und müssen, wie vermutlich alle anderen Marktteilnehmer, die Grundversorgungstarife anpassen. Die Erhöhung erfolgt ausschließlich in den Grundversorgungstarifen zum 1. März 2024 und exakt in direkter Höhe der Anpassungen der staatlichen Umlagen und Abgaben. Von der Erhöhung sind ca. 10.000 grundversorgte Haushalte, entsprechend 25% betroffen.

 

Strompreise steigen um bis zu 1,7 Prozent

 

Für einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Erdgasverbrauch von 18.000 kWh steigt der Preis je Kilowattstunde Erdgas somit ab dem 1. März 2024 um rund 0,88 Cent brutto auf insgesamt 11,91 Cent in der Erdgas-Grundversorgung. Der jährliche Grundpreis für den Zähler von 106,68 Euro bleibt konstant. Damit steigen die monatlichen Gesamtkosten um 1,95 Euro auf 187,54 Euro, entsprechend ca. 1,1 %. Allen hier genannten Berechnungen liegt die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 7% zugrunde.

Die Preisentwicklung wirkt sich für die grundversorgten Strom-Kunden der Osterholzer Stadtwerke wie nachfolgend dargestellt aus: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden steigt der Preis je Kilowattstunde Strom somit ab dem 1. März 2024 um 0,74 Cent auf insgesamt 42,25 Cent im Grundversorgungstarif „Der Einsteiger“. Der jährliche Grundpreis für den Zähler von 72,82 Euro bleibt konstant. Damit steigen die monatlichen Gesamtkosten um rund 1,85 Euro auf 111,69 Euro, entsprechend ca. 1,7%.

Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke, bedauert die Entwicklung: „Die Anpassung der staatlichen Umlagen können wir nicht auffangen. Die Anpassung beruht ausschließlich auf dem Urteil aus Karlsruhe und den daraufhin getroffenen Entscheidungen der Bundesregierung.“


UNTERNEHMEN DER REGION