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Harry Czarnik

Fahrbahnsanierung der L 149 in Buschhausen wirft viele Fragen auf

Buschhausen. Die Verwaltung möchte die Bürger*innen von Buschhausen beim Ausbau der Ortsdurchfahrt L 149 mit einbinden. So fand in der vergangenen Woche im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Osterholz-Scharmbeck eine Informationsveranstaltung zum geplanten Ablauf der Bauarbeiten statt. Der wirft aber viele Fragen auf.
 
Dieser Kreuzungsbereich ist der neuralgische Punkt in Buschhausen. Die Fußgänger-Ampel reicht nicht aus, um die Verkehrssituation in Spitzenzeiten zu entschärfen.  Foto: hc

Dieser Kreuzungsbereich ist der neuralgische Punkt in Buschhausen. Die Fußgänger-Ampel reicht nicht aus, um die Verkehrssituation in Spitzenzeiten zu entschärfen. Foto: hc

„Es geht heute um eine Baumaßnahme über die wir schon lange reden,“ begrüßte Bürgermeister Torsten Rohde die Besucher*innen der Veranstaltung. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass während der Bauphasen mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen sei. Eingeladen hatte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Stade.
Aufwendige Arbeiten
 
Tatsächlich sind aufwendige Arbeiten zu erwarten. Der Straßenbelag und der vorhandene Unterbau werden komplett entfernt und erneuert, wobei die Betonplatten in einer mobilen Anlage geschreddert und für den Unterbau der Straße wiederverwendet werden sollen. Außerdem wird ein neuer Regenwasserkanal verlegt und die Oberflächenentwässerung wird zukünftig über ein Regenrückhaltebecken gesteuert, über das die Wassermengen durch ein Grabensystem in Richtung Bargten abgeleitet werden. Im Bereich der Auf- und Abfahrt der Umgehungsstraße - B74 - auf der IGS-Seite soll eine Lichtsignal-Anlage installiert werden, um die Einfahrt in die Straße „Heidkrug“/ „Schwaneweder Straße“ zu regeln.
Vier Bauphasen
 
Geplant ist es, die gesamten Arbeiten in vier Bauphasen durchzuführen. Während der Sommerferien, also vom 16. Juli bis zum 23. August soll der erste Bauabschnitt von der Auf- und Abfahrt der B74 beim Getränkemarkt bis zur Einmündung Mensingstraße fertiggestellt werden. Der zweite Abschnitt ist die „Heilshorner Straße“ ab der Straße „Am Kohlgarten“ in Richtung Kreisverkehr. Hier soll vom 22. August bis zum 10. Oktober gebuddelt werden. Für die 70 Straßenmeter im Kreuzungsbereich „Heidkrug“, „Heilshorner Straße“, „Am Kohlgarten“ und „Buschhausener Straße“ setzen die Planer sich einen Zeitraum vom 12. bis zum 24. Oktober, und der letzte Bauabschnitt von der Einmündung „Mensingstraße“ bis zur „Buschhausener Straße“ soll kurz vor Weihnachten beendet werden. Während der Bauarbeiten werden die Straßen im jeweiligen Baubereich für den Durchgangsverkehr gesperrt, da bei einer Fahrbahnbreite von 6,35 Meter aus Sicherheitsgründen kein einspuriger Baustellenverkehr eingerichtet werden kann. Anwohner*innen und Einsatz- und Rettungsfahrzeugen soll über einen provisorischen Fahrstreifen ermöglicht werden, die Grundstücke während der Bauarbeiten zu erreichen. Für Informationen während der Bauarbeiten wollen die Planer für die Bürger ein Info-Büro einrichten.
Viele Fragen und Unverständnis
 
Neben möglichen Schäden an Häusern und Straßen, die durch den zu erwartenden „Schleichverkehr“ über die Nebenstraße zu erwarten sind, gab es eine Menge anderer Fragen und Anregungen an die Planer. So war es für viele Anwesende unbegreiflich, dass der Kreuzungsbereich „Am Kohlgarten“ zur „Buschhausener Straße“ im Zuge der Bauarbeiten nicht auch gleich durch eine neue Verkehrsleitplanung entschärft wird. „Bei einem Durchgangsverkehr von 15.000 Autos am Tag handelt es sich hier um einen ganz gefährlichen Punkt“, erläuterte der Vorsitzende des „Bürgerforum Buschhausen e.V.“ Heiner Grotheer. Tatsächlich ist es vorgesehen, nur die vorhandene Fußgänger-Lichtsignalanlage als verkehrsregelnde Einrichtung zu belassen. Irritationen gab es auch bei der Vorstellung des Plans für die Umleitung des Schwerlastverkehrs, der über die alte B6 - jetzt L135 -, über die K46 (Garlstedter Straße), über die „Westerbecker Straße“ durch Westerbeck und dann über die „Sandbergstraße“ und „Hundestraße“ abgeleitet werden soll. Ein Umstand, der schon deshalb nicht möglich ist, weil die Straßenführung dort sehr eng ist und ab „Hundestraße“ nur Durchgangsverkehr bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erlaubt ist. Insgesamt musste man den Eindruck gewinnen, dass die Planer im Vorfeld ihre Hausaufgaben nicht im Detail erledigt haben.
Ausnahmezustand auf der Landstraße
 Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sich die Buschhausener*innen ein halbes Jahr lang auf einen verkehrstechnischen Ausnahmezustand einrichten müssen - und das gilt nicht nur für die direkten Anrainer an der zu sanierenden Durchgangsstraße. Zweckmäßig erscheint eine Dokumentation des Istzustandes von Gebäuden, Auffahrten und dem Zustand der Nebenstraßen, um später Schäden nachweisen zu können, die womöglich auf die Sanierungsarbeiten der L149 zurückzuführen sind.


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