„Es darf keinen Flickenteppich geben“
Auf Initiative von Niedersachsen und Baden-Württemberg haben sich Bund und Länder im Rahmen einer Staatssekretärssitzung zur Einführung des Deutschlandtickets auf eine befristete Tarifanordnung durch den Bund verständigt.
Eine entsprechende Formulierung soll nun ins Gesetzgebungsverfahren des Bundes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes eingebracht werden. Damit bedarf es auch keiner Tarifvorgabe im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz, wie sie zuletzt diskutiert wurde. Die für den ÖPNV zuständigen Kommunen können nun - mit dieser bundesrechtlichen Tarifvorgabe im Rücken - eine beihilfekonforme Ausgestaltung der Refinanzierung des D-Tickets mit ihren Verkehrsunternehmen umsetzen. Der Niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies kündigte an, die Kommunen bei den nun anstehenden nächsten Schritten zu unterstützen.
Gleichzeitig betont Lies, dass das Deutschlandticket damit eine wichtige Hürde genommen habe: „Mit dieser Verständigung stellen wir sicher, dass das D-Ticket im ganzen Land gilt. Es darf und wird keinen Flickenteppich geben. Das nimmt ganz viel Druck aus dem Verfahren. Damit können jetzt die Kommunen als für den ÖPNV zuständige Aufgabenträgerinnen eine dauerhaft rechtssichere Finanzierung ihrer Verkehre sicherstellen. So wird die Finanzierung des D-Tickets auch für die in Niedersachsen stark vertretenen, eigenwirtschaftlich tätigen Verkehrsunternehmen abgesichert. Das ist ein ganz wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einführung des Tickets zum 1. Mai.“
Lies unterstrich, die Kommunen auf diesem Weg eng unterstützen zu wollen: „Das ist durchaus noch eine Herausforderung. Daher werden wir den Prozess als Land eng begleiten und in unserem regelmäßigen Austausch gemeinsam noch offene Fragen klären. Die Kommunen nehmen einen ganz wichtigen Part ein, bei dem wir sie nicht alleine lassen werden.“