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Empörende Abholzaktion

Aschwarden (akl). Anwohner:innen beklagen rabiaten Zuschnitt des Flutgrabens in Aschwarden-Bruch.
Sachgemäße Beschneidung sehe anders aus, wie Anwohner:innen des Flutgrabens ins Aschwarden Arnold Neugebohrn erzählen.

Sachgemäße Beschneidung sehe anders aus, wie Anwohner:innen des Flutgrabens ins Aschwarden Arnold Neugebohrn erzählen.

Ende Februar erreichen Arnold Neugebohrn an einem Sonntag Anrufe empörter Anwohner:innen aus Aschwarden-Bruch. Neugebohrn ist Ratsmitglied für die Partei „Die Linke“ im Schwaneweder Gemeinderat und wohnt in Aschwarden. Es sei zu einer Abholzaktion entlang des Flutgrabens gekommen, die es so seit 40 Jahren nicht mehr gegeben habe. Über einen längeren Abschnitt wurden Buschwerk und fünf bis sechs Meter hohe Gehölze mit einem Bagger, der mit einem Astscherenvorsatz versehen war, radikal auf den „Stock“ gesetzt.
Auch Anpflanzungen von Anwohnerinnen wurden dabei nicht verschont. Abgelagert wurden das abgesägte Buschwerk teilweise auf Privatgelände. Der Bewohner des ehemaligen Küsterhauses der Aschwardener Kirche konnte seine Einfahrt erst einmal nicht mehr nutzen.
 
Maßnahme war notwendig
 Jan-Hinnerk Arfmann, Verbandsvorsteher des Unterhaltungsverbandes 78 Osterstade-Süd, betonte auf Anfrage die Notwendigkeit der Maßnahme. Der Flutgraben in Aschwarden-Bruch gehört zu den Gewässern II. Ordnung und ist somit von überörtlicher Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes. Wichtigste Aufgaben im Rahmen der Gewässerunterhaltung sind das Erhalten des ordnungsgemäßen Wasserabflusses sowie die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Die Durchführung der Maßnahme sollte schon viel früher erfolgen, musste dann aber kurzfristig an diesem Samstag Ende Februar, kurz vor Beginn der Brut und Setzzeit, durchgeführt werden. In einer Stellungnahme des Landkreises Osterholz wird darauf hingewiesen, dass die Aktion im Vorfeld unter anderem mit der Unteren Naturschutzbehörde vor Ort abgestimmt worden sei. Bei einer Nachkontrolle der Behörde sei festgestellt worden, dass die Arbeiten wie vereinbart durchgeführt worden seien. Die Anwohner:innen sind dennoch empört und fragen sich, warum die Beschneidung der Gewächse so rabiat erfolgen musste. Zweifel bestehen auch darüber, ob die Beschneidung sachgemäß erfolgte. Die Gehölze sind stark ausgefranst und haben keine sauberen, geraden Schnittflächen. So besteht die Gefahr, dass durch die Risse Feuchtigkeit und Pilzsporen in die Pflanze eintreten und zu Fäulnisprozessen führen können. Anfällig dafür können unter anderem Hainbuche, Esche, Weiden und Zitterpappeln sein.


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