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Eltern nur mit Maske: Hygieneregeln bei Schuleingangsuntersuchungen

Landkreis Osterholz (eb). Anlässlich der Schuleingangsuntersuchungen weist die Kreisverwaltung auf die Hygieneregeln beim Besuch des Gesundheitsamtes hin.

Auch während der derzeit dynamischen Coronalage sei es dem Landkreis wichtig unter besonderen Hygienemaßnahmen im Gesundheitsamt die Schuleingangsuntersuchungen für das kommende Schuljahr anzubieten. Die Untersuchungen dienen der Feststellung der Schulreife eines jeden einzuschulenden Kindes im Kreisgebiet. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung werden motorische, sprachliche und andere Merkmale für den Entwicklungsstand des Kindes standardisiert untersucht. Auch erfolgt ein Hör- und Sehtest. Hinsichtlich möglicher Unterstützungsbedarfe für das Kind werden die Eltern beraten um so einen bestmöglichen Start ins Schulleben zu fördern.
Das Gesundheitsamt wird die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden sollen, jeweils mit persönlichem Brief zur Schuleingangsuntersuchung einladen. Sie müssen sich nicht selbst um einen Termin bemühen. Beim Zutritt im Gesundheitsamt ist aufgrund der Corona-Pandemie zu beachten, dass die begleitenden Eltern eine FFP2-Maske tragen müssen. Kinder unter 6 Jahren brauchen dagegen keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ein negativer Corona-Test oder Impf- oder Genesen-Nachweis muss nicht erbracht werden. Sollte eine Verlegung des Termins notwendig werden, wenden sich die Erziehungsberechtigten bitte per E-Mail an die in der Einladung angegebenen Sachbearbeiter:innen.


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