Einschüchterung - Zu hohe Sanktionsandrohungen
Landkreis (eb). Das Jobcenter Osterholz droht weiterhin mit Sanktionen in Höhe von 60 Prozent des Regelsatzes für Hartz IV-Empfänger. Der Linksfraktion im Osterholzer Kreistag liegt ein entsprechendes Schreiben von Mitte November vor. Am 5. November hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen über 30 Prozent festgestellt.
Auf Anfrage der Linksfraktion im Osterholz Kreistag hatte die Sozialdezernentin Schumacher erklärt, dass das Jobcenter die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgehend umgesetzt habe. Die bestehenden Sanktionen von 60 Prozent und mehr seien zurückgenommen worden. Der Linksfraktion liegt nun ein Schreiben des Jobcenters vom 11. November 2019 vor, mit dem wiederum Sanktionen von 60 Prozent des Regelsatzes angedroht werden.
„Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich beschlossen, dass eine Minderung der Regelbedarfsleistungen nicht über 30 Prozent hinausgehen darf“, sagt der Abgeordnete der Linken Reinhard Seekamp.
„Wenn die Verhängung höherer Sanktionen verfassungswidrig ist, darf das Jobcenter auch nicht damit drohen.“ Er sieht hierin einen Einschüchterungsversuch gegen Betroffene, denen möglicherweise die Rechtslage im Einzelnen nicht bekannt sei. Er fordert: „Frau Schumacher muss hier klare Anweisungen erteilen. Eine solche Praxis darf keinen Einzug halten.“ Die Linksfraktion sieht hierin „eine Fortsetzung der rigorosen Sanktionspraxis“ des Jobcenters Osterholz. Das Jobcenter hatte in den Jahren 2018 und 2019 in 1.454 Fällen Leistungen teilweise bis zu 100 Prozent gekürzt, wie die Kreistagsabgeordneten kürzlich auf Anfrage der Linksfraktion erfahren hatten. Die Linke fordert seit Jahren ein Ende der Sanktionspraxis.