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Einführung der Impfpflicht

(lst). Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Impfpflicht einführen zu können, und kann eine solche Pflicht überhaupt umgesetzt werden? Diese und weitere Fragen zum Thema beantwortet Prof. Dr. Tim Jesgarzewski im Interview.
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski lehrt Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der FOM in Bremen und arbeitet als Rechts- und Fachanwalt.

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski lehrt Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der FOM in Bremen und arbeitet als Rechts- und Fachanwalt.

Jesgarzewski lehrt Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule in Bremen. Zudem ist er Rechtsanwalt und Fachanwalt in Osterholz-Scharmbeck.
Hintergrund: Ab März gilt in Deutschland eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen im Gesundheitswesen wie Pflegeheime und Krankenhäuser. Über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht entscheidet der Bundestag voraussichtlich im März in freier Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben. Viele halten die Impfpflicht für die letzte Chance, die nötige Grundimmunisierung zu erreichen und so aus der Pandemie herauszukommen, während andere nicht nur eine weitere Spaltung der Gesellschaft und eine Radikalisierung von Impfgegner:innen fürchten, sondern auch an der Umsetzbarkeit einer Impfpflicht zweifeln.
 
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Impfpflicht einführen zu können?
 
Das ist eine ganz schwierige Frage, die in der Rechtswissenschaft derzeit umfangreich und auch kontrovers diskutiert wird. Ausgangspunkt der Einführung einer Impfpflicht ist ihre Geeignetheit und Erforderlichkeit für die Bekämpfung der Pandemie mit dem Ziel des Schutzes von Gesundheit und Leben der Menschen durch die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens insgesamt.
Zur Beurteilung dieser Fragen dürfte insbesondere auf die sich immer weiter vertiefenden medizinischen Erkenntnisse abzustellen sein. Auch die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens spielt eine wesentliche Rolle. Mit einer Impfpflicht würde in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines jeden Einzelnen eingegriffen werden. Dies ist zwar aufgrund eines Gesetzes möglich. Ein solcher Eingriff muss jedoch stets verhältnismässig sein. Hierfür muss der Gesetzgeber eine umfassende Abwägung durchführen. In diese Abwägung sind alle Aspekte einzustellen und zu gewichten, die für und gegen eine Impfpflicht sprechen. Im Ergebnis müsste der Gesetzgeber dann feststellen, dass es keine milderen Mittel zur Erreichung des Ziels der Gesund- und Lebenserhaltung der Menschen in Deutschland gibt, als die Einführung einer Impfpflicht.
Das Prinzip lautet: So wenig Eingriff in die Grundrechte wie möglich und nur so viel wie nötig. Für Gesundheits- und Pflegeberufe wurde die Impfpflicht bereits beschlossen, weil hier eine besondere Gefährdungslage wegen der vielen Kontakte zu vulnerablen Bevölkerungsgruppen besteht. Hier dürften hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die diese besondere Gefährdungslage und damit die Rechtfertigung der Impfpflicht begründen.
 
Wie kann eine Impfpflicht überhaupt durchgesetzt werden und von wem?
 
Wenn der Gesetzgeber sich für eine Impfpflicht entscheidet, müsste auch deren Einhaltung und Durchsetzung geregelt werden. Angedacht ist, dies über Ordnungs- oder Zwangsgfelder zu regeln. Verstösse gegen die Impfpflicht wären dann mit Bußgeldern belegt. Die Durchführung der Impfung könnte durch Zwangsgelder erfolgen. Dagegen wären immer Rechtsmittel möglich, so dass die Gerichte letztlich darüber zu befinden hätten. Der Gesetzgeber wird also auch in seine Überlegungen mit einstellen, ob nicht eine erhebliche Belastung der Gerichte droht.
 
Und wenn Sie nicht durchgesetzt werden kann, ist es dann überhaupt eine Pflicht?
 
Diese Frage ist derzeit sehr hypothetisch und kann daher nicht seriös beantwortet werden. Wenn eine gesetzliche Impfpflicht eingeführt wird, wäre diese auch staatlich durchzusetzen. Ausserdem dürften viele bisher noch nicht geimpfte Menschen von sich aus ins Überlegen kommen, weil sie sich trotz einer möglicherweise kritischen persönlichen Haltung rechtstreu verhalten wollen.
 
Machen sich Menschen strafbar, die sich partout und aus Überzeugung nicht impfen lassen wollen? Und ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?
 
Das Einführen strafrechtlicher Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Impfpflicht dürfte derzeit eher nicht in der rechtspolitischen Diskussion stehen. Dem Strafrecht bleiben Gesetzesverstösse vorbehalten, die der Gesetzgeber als ganz besonders gravierend erachtet. Das Strafrecht kommt derzeit ins Spiel, wenn bewusst gefälschte Impfpässe verwenden. Die damit verbundene erhebliche Gefährdung von sich und anderen ist strafrechtlich zu ahnden.
 
Könnte man als Einzelperson juristisch gegen die Impfpflicht vorgehen?
 
Jeder einzelne kann bei staatlichen Maßnahmen gegen sich Rechtsmittel einlegen. Diese richten sich zwar nicht abstrakt gegen ein Gesetz als solches. Die aus einem Gesetz folgenden Maßnahmen werden aber durch behördliches Handeln umgesetzt. Dagegen steht immer der Weg zum Gericht offen. Der Deutsche Grundgesetzgeber hat sich ganz bewusst und völlig richtig für eine Trennung der staatlichen Gewalten entscheiden, so dass wir heute dankenswerterweise in einem gut funktionierenden Rechtsstaat leben können.
 
Herr Jesgarzewski, vielen Dank für das Gespräch.


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