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Einbürgerungsfeier in OHZ - Landkreis begrüßt 18 Neubürgerinnen und Neubürger

Landkreis Osterholz (eb). Zur fünften und letzten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr begrüßte Landrat Bernd Lütjen gestern Nachmittag im Kreishaus 18 Bewerberinnen und Bewerber aus 10 unterschiedlichen Staaten. Im Rahmen einer Feierstunde überreichte er die Einbürgerungsurkunde und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor gab jeder Bewerber eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten.
 
Zur 5. und letzten Einbürgerungsfeier begrüßte Landrat Bernd Lütjen 18 Bewerberinnen und Bewerber aus 10 unterschiedlichen Staaten.  Foto: eb

Zur 5. und letzten Einbürgerungsfeier begrüßte Landrat Bernd Lütjen 18 Bewerberinnen und Bewerber aus 10 unterschiedlichen Staaten. Foto: eb

Mit Großbritannien, dem Libanon, dem Kongo, Syrien, der Türkei, Ghana, Albanien, Thailand, Serbien und Litauen stellen sowohl die Herkunftsländer als auch die Berufe der neuen deutschen Staatsbürger einen bunten Mix dar: Von der Schülerin und dem Studenten des Wirtschaftsingenieurwesens, zur Medizinischen Fachangestellten, der Lehrerin und dem Technischen Zeichner über die Raumpflegerin bis zum Rentner sind viele Berufe und Beschäftigungen vertreten.
Landrat Lütjen betonte in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung ein für beide Seiten bedeutendes Ereignis sei. Sich einbürgern zu lassen bedeute für die Bewerberinnen und Bewerber, mit allen Rechten und Pflichten ein Staatsbürger dieses Landes werden zu wollen. „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Ich freue mich daher, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die sich hier integrieren und ein Teil Deutschlands werden wollen. Dies ist auch eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis.“ Der Landkreis Osterholz freue sich immer über den Schritt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, denn „jeder einzelne Einbürgerungsantrag ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat, zur bundesdeutschen Gesellschaft, zu unserer Verfassung und ihrer Werteordnung und ein gutes Beispiel gelungener Integration“, so Lütjen.
Damit wurden in diesem Jahr insgesamt 114 Personen eingebürgert. Dies ist die höchste Anzahl, die es bislang im Landkreis gab.
Vor einer Einbürgerung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis. Weiterhin muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden können und ein Sprachtest bestanden sein. Eingebürgert wird zudem nur, wer keine erheblichen Straftaten begangen hat und bei dem auch seitens des Verfassungsschutzes keine Bedenken bestehen. Eine Vereinfachung gibt es zum Beispiel für anerkannte Asylbewerber und Ehegatten von deutschen Staatsbürgern: In diesen Fällen kann die notwendige Aufenthaltszeit verkürzt werden. Zusätzlich muss der Einbürgerungstest erfolgreich absolviert werden.


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