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Ehrungen - Ehejubiläen und Geburtstage melden

Osterholz-Scharmbeck (eb). Die Stadt Osterholz-Scharmbeck ehrt Ehejubilare ab Goldene Hochzeit und ältere Mitbürgerinnen und -bürger anlässlich so genannter „runder“ Geburtstage ab Vollendung des 90. Lebensjahres und jedes weiteren Geburtstages nach dem 100..

Damit das möglichst vollständig geschehen kann, wenn es von den Betroffenen gewünscht wird, ist die Stadt in etlichen Fällen auf zusätzliche Informationen angewiesen. Daher äußert Bürgermeister Torsten Rohde folgende Bitte: „Ehepaare, die im Laufe des Jahres 2020 ihr 50-, 60-, 65- oder 70-jähriges Ehejubiläum begehen können und ihren Wohnsitz in Osterholz-Scharmbeck haben, werden gebeten, bis zum 13. Dezember 2019 im Rathaus, Informationen vorzusprechen oder die Stadtverwaltung in anderer geeigneter Form zu benachrichtigen und hierbei die Heiratsurkunde vorzulegen. Soweit die Ehen im jetzigen Standesamtsbezirk Osterholz-Scharmbeck geschlossen wurden, ist die Vorlage einer Heiratsurkunde nicht erforderlich.
Außerdem bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, die im Jahre 2020 das 90., 95. oder 100. Lebensjahr vollenden werden, sich ebenfalls bis zum 13. Dezember zu melden und dabei die Geburtsurkunde vorzulegen. Soweit der Geburtsort im jetzigen Standesamtsbezirk Osterholz-Scharmbeck liegt, sind die Daten der Stadtverwaltung bekannt; in diesem Falle ist die Vorlage der Geburtsurkunde nicht erforderlich.“


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